Die Scheibenankerwicklungen u. S. w. 167
finden wir in dem Patente von Siemens & Halske!) wieder.
W. Fritsche?) hat die konstruktiven Schwierigkeiten, welche diese
Anordnung bietet, mit grolsem Geschicke überwunden. Auf diese
Konstruktion werden wir später (Fig. 331 und 332) ausführlicher
zurückkommen, es ist die einzige ihrer Art, welche praktische
Verwendung gefunden hat. Fritsche bezeichnet diese Konstruktion
als »Glockenanker«.
Scheibenanker von Siemens und Halske°).
(v. Hefner-Alteneck.) |
In sehr sinnreicher Weise ist es v. Hefner-Alteneck ge-
lungen, einen vielpoligen Scheibenanker zu bauen. Obwohl diese
Schaltung keine praktische Verwendung gefunden hat, so soll
dieselbe hier doch erwähnt werden, und zwar deshalb, weil diese
Schaltung aus einer eigentümlichen Kombination von 8 Polen
und 6 Spulen hervorgeht und weil, wie später bei den offenen
Ankerwicklungen gezeigt wird, noch andere Schaltungen, deren
Wirkungsweise auf einem bestimmten Zahlenverhältnis der Magnet-
pole und der Armaturspulen beruht, möglich sind.
Die Schaltung von v. Hefner ist in Fig. 146 schematisch dar-
gestellt. Die schraffierten Pole hat man sich hinter der Papier-
ebene zu denken, vor der Papierebene stehen dann ebensoviele
Pole entgegengesetzter Polarität. Die 'als einfache Schleifen ge-
zeichneten Armaturspulen sind in Serie geschaltet, und die Zahl
der Kollektorlamellen ist derart gewählt, dafs ebenso wie bei einer
zweipoligen Maschine von jeder Bürste gleichzeitig nur eine Spule
kurz geschlossen wird.
In der Gesamtanordnung. weist die Maschine zwei Magnet-
kränze auf, welche ihre Pole einander derart zukehren, dals die
magnetischen Felder mit abwechselnder Polarität einander folgen.
Die Zahl der Armaturspulen ist kleiner als die Zahl der Felder
und zwar ist :
9 2 h.
In Fig. 146 sind sechs Spulen angenommen, welche zwischen
acht magnetischen Feldern entgegengesetzter Polarität rotieren.
Von den sechs Spulen kommen immer nur zwei gegenüberliegende
) D.R.P. Nr. 54083 v. 9. Juni 1889.
2) D.R.P. Nr. 78075 v. 20. Mai 1893.
s) D.R.P. Nr. 15389 v. J. 1881.