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GR. II. LANDWIRTHSCHAFT, FORSTWIRTHSCHAF1T UND GARTENBAU. FISCHEREIWESEN. 39
successive erhoht wurden, haben in den
letzteren Jahren circa 60,000 R:dr jihr-
lich betragen.
Bis jetzt sind 48 geologische Karten-
blitter nebst dazu gehoérigen Beschreibun-
gen erschienen, 4 sind in der Arbeit und
21 zu grosseren oder geringerem Theile
untersucht.
Ausser obigen Kartenblidttern sind auch
verschiedene Monographien wund kleinere
Aufsitze verdffentlicht worden.
Das ganze im Massstabe von 1: 50,000
untersuchte Areal betrigt ungefihr 334
gebw. 00 - M. (==« 88,480 Qv.-Kil.)
Zugleich mit den detaillirten Untersu-
chungen ist durch Uebersichtsreisen und Re-
cognoscirurigen nach Karten in geringerem
Massstabe eine ndthige Vorkenntniss der
iibrigen Theile des Landes erworben wor-
den. Hierbei haben die ausgedehnten-Land-
strecken der nérdlichen Provinzen des Lan-
des, die vorher in geologischer Beziehung
vollig unbekannt waren, vorzugsweise in
Betracht gezogen werden miissen, und das
Resultat der Arbeit, die nach dieser Rich-
tung hin ausgefithrt worden, ist eine all-
gemeine Kenntniss der geologischen Ver-
héiltnisse des nordlichen Theiles von Da-
larne, der westlichen Theile von Herjedda-
len und Jemtland, sowie der Isappmarken
von Westerbotten und des siidlichen Thei-
les der von Norrbotten.
Eine allgemeine geologische Uebersicht
ist hier oben (S. 4 ff.) mitgetheilt.
Gruppe II.
Landwirthschaft, Forstwirthschaft
Landtwirthschaft und Viehzucht.
Man berechnet, dass in Schweden un-
gefihr 3 Millionen Menschen oder 3/, von
der ganzen Bevélkerung ihren Lebensunter-
halt von dem Ackerbau und den Neben-
gewerben desselben haben, und man kann
hieraus abnehmen, welchen wichtigen Platz
der Ackerbau in Schweden einnehmen muss.
Das Gewerbe ist in allen Zeiten ein sehr
geachtetes und der schwedische Bauer stets
ein freier und selbstindiger Mann gewesen :
einen an die Scholle gebundenen Acker-
bauer hat es in Schweden niemals gegeben.
Die schwedische Gesetzgebung kennt
auch fir die Vertheilung des besteuerten
Landes keine anderen Grenzen, als dass
der Anbauer »besessen» (besuten) ist, d. h.
dass eine Haushaltung von wenigstens 3 ar-
beitsfihigen Personen ihr Auskommen davon
haben kann. Auch kleinere »Gelegenheiteny
kénnen theils auf immer, theils auf eine ge-
wisse Zeit von den Hufen abgesondert wer-
den, wodurch besonders Kéthnerstellen (Torp)
entstehen. Jetzt ist das Land auf folgen-
de Weise vertheilt:
3esitzer v. hochstens 2 Hektaren angebauten Landes 65,000.
» » 2—20 » » » 165,000.
» » 20—100 » » » 26,000.
» » iiber 100 » » » 2,650.
Summa Landbesitzer _2-*3873-5‘&
Die simmtlichen Nutzungstheile betragen
und Gartenbau. Fischereiwesen.
etwa 300,000, und zu diesen kommen noch
185,000 Kéothnerstellen mit Land und an-
dere lindliche »Gelegenheiteny.
In kameraler Beziechung umfasst das
schwedische Land 67,770 ”Mantal” oder
»Hemman», d. i. Hufen, welche in frithe-
ren Zeiten gewonlich den Hofen entspra-
chen, die von einer Bauerfamilie bewirth-
schaftet wurden, in der Linge der Zeit
aber durch die Fortschritte des Anbaues
diese Bedeutung ginzlich verloren haben
und nunmehr nur Besitzungseinheiten bilden.
Vermessung und Mappirung der léind-
lichen Besitzungen geschieht auf Verlan-
gen und Kosten der Besitzer durch ein be-
sonderes Corps von Landmessern, welche
nun 250 Jahre lang gearbeitet haben und
in diesem Augenblicke ein Personal von
600 arbeitenden Mitgliedern bilden. Wo
Besitzungen, die besonders zu grésseren Dor-
fen gehéren, durch das Fortschreiten des
Anbaues in eine Menge von kleinen Thei-
len zersplittert worden sind, dort ist zu-
letzt die Nothwendigkeit eingetreten, zu
einer richtigen Bewirthschaftung diese in
mehre kleine Schlige oder am besten in
einen einzigen Schlag zu verbinden, die
dann nach behériger Vermessung, Gradui-
rung und Austausch der verschiedenen klei-
neren Theile unter die Bewohner de Dor-
fes vertheilt werden. Von diesen muss