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der königlichen Zeughäuser, Münze, kurz einiger Staats-
Etablissements, keine eigentlichen Fabriken bestehen, sondern
nur Werkstätten, in denen das Verhältniss des Meisters zu den
Gesellen und Lehrlingen besteht. Es herrscht zwar vollkommene
Gewerbefreiheit, das heisst ein Jeder kann ein jedes Handwerk
üben und eine Werkstätte eröffnen, doch um sein Handwerk
gut zu üben, muss er sich dem Zwange des Lehrlings und
Gesellen fügen. Ausserdem besteht in jeder Stadt für jedes
Handwerk eine Gilde, welcher ein Mann nach freier Wahl vor-
steht und die Differenzen zwischen Arbeitgeber und Nehmer
ausgleicht. Trotz des Grundgesetzes der Freizügigkeit gilt es
als Regel, dass gewisse Handwerke und Fertigkeiten sich an
gewisse Städte durch Jahrhunderte halten, welche entweder
wegen Billigkeit des Materials oder der Beithaten bei der
Verarbeitung sich dazu am besten eignen, oder wo wegen
früherer Traditionen Kunstgriffe und Handwerk sich leichter
erlernen. Durch das durchschnittliche geringe Betriebscapital
und das frühe Heiraten beschränkt sich die Freizügigkeit meist
von selber.
Von Metallarbeiten werden gute Waagen in Caswin,
Flinten, Pistolen und Säbel, Messer, Scheeren , nach euro-
päischer Imitation in Isfahan gefertigt, kupferne und messin-
gene Gebrauchs-Gegenstände in Kaschan, wo an 400 Kupfer-
schmiede existiren, deren Arbeiten weit in's Land kommen.
Auch Isfahan macht gute Kupfer - Geräthschaften. Gold-
geschmeide und Silbergeschirre werden nett und am besten in
Schiraz gearbeitet, besonders schöne Narghiles und Caflee-
geschirre, doch wird selten etwas Künstlerisches in diesen
edlen Metallen gefördert, was auch darin seinen Grund
findet, dass jede Arbeit nach dem Gewichte des Edelmetalles,
nicht nach dem Stück bezahlt wird. Eine Ausnahme bildet die
Stadt Sendschan, wo sehr geschmackvolle, durchbrochene und
Filigranarbeit, Malilekar, künstlerisch verfertigt wird. Vorzüg-
liche Arbeiten findet man im sogenannten Damascener Stahl,
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