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wären!“ ^ Unglaube an einem Christen aber heißt
Ketzerei, weshalb (solche Ketzer) auch dem Gerichte
der Ketzerinquisitoren unterstellt sind.
Sie beweisen es überdies durch die Theologen; zu-
erst durch den heiligen Thomas, Sent. II, dist. 7, wo
er fragt, ob es Sünde sei, sich der Hilfe der Dämonen zu
bedienen, wo er unter anderem zu jener Stelle des
Jesaias VII: „Soll nicht ein Volk von seinem Gotte
ein Gesicht verlangen?“ sagt: In allen (Taten), in
welchen eine Vollendung des Werkes von der Kraft des
Dämons erwartet wird, ist Abfall vom Glauben wegen
des mit dem Dämon eingegangenen Paktes, entweder
mit Worten, wenn eine Anrufung dabei ist, oder mit
einer Tat, auch wenn Opfer fehlen.“ — In demselben
Sinne zitieren sie Albertus in eben dieser seiner
Schrift und dist.; desgleichen Petrus de Taran-
tasia, desgleichen Petrus de Bonaventura,
der jüngst kanonisiert worden ist, der aber nicht Petrus
genannt wird, da das sein wahrer Name gewesen war;
desgleichen Alexander de Ales und Guido vom
Orden der Karmeliter, welche alle sagen, daß die, welche
Dämonen anrufen, Apostaten und folglich Ketzer sind,
weshalb sie dem Gerichte der Ketzer-Inquisitoren unter-
stellt sind.
Aber daß die vorgenanten Inquisitoren dadurch und
durch alles was auch immer von ihnen Zitierte nicht hin-
reichend beweisen können, daß auch die vorgenannten
Wahrsager etc. dem Gerichte der Ordinarien oder Bischófe,
mit AusschluB der Inquisitoren, nicht unterliegen kónnen
und daB die Inquisitoren sich (der Untersuchung) solcher
Wahrsager, Nigromantiker oder auch Hexer entledigen
kónnen, nicht, daB jene Inquisitoren übel daran tun,
wenn sie über solche inquirieren, wenn die Bischófe in-