Full text: Der Hexenhammer

a s. 
wären!“ ^ Unglaube an einem Christen aber heißt 
Ketzerei, weshalb (solche Ketzer) auch dem Gerichte 
der Ketzerinquisitoren unterstellt sind. 
Sie beweisen es überdies durch die Theologen; zu- 
erst durch den heiligen Thomas, Sent. II, dist. 7, wo 
er fragt, ob es Sünde sei, sich der Hilfe der Dämonen zu 
bedienen, wo er unter anderem zu jener Stelle des 
Jesaias VII: „Soll nicht ein Volk von seinem Gotte 
ein Gesicht verlangen?“ sagt: In allen (Taten), in 
welchen eine Vollendung des Werkes von der Kraft des 
Dämons erwartet wird, ist Abfall vom Glauben wegen 
des mit dem Dämon eingegangenen Paktes, entweder 
mit Worten, wenn eine Anrufung dabei ist, oder mit 
einer Tat, auch wenn Opfer fehlen.“ — In demselben 
Sinne zitieren sie Albertus in eben dieser seiner 
Schrift und dist.; desgleichen Petrus de Taran- 
tasia, desgleichen Petrus de Bonaventura, 
der jüngst kanonisiert worden ist, der aber nicht Petrus 
genannt wird, da das sein wahrer Name gewesen war; 
desgleichen Alexander de Ales und Guido vom 
Orden der Karmeliter, welche alle sagen, daß die, welche 
Dämonen anrufen, Apostaten und folglich Ketzer sind, 
weshalb sie dem Gerichte der Ketzer-Inquisitoren unter- 
stellt sind. 
Aber daß die vorgenanten Inquisitoren dadurch und 
durch alles was auch immer von ihnen Zitierte nicht hin- 
reichend beweisen können, daß auch die vorgenannten 
Wahrsager etc. dem Gerichte der Ordinarien oder Bischófe, 
mit AusschluB der Inquisitoren, nicht unterliegen kónnen 
und daB die Inquisitoren sich (der Untersuchung) solcher 
Wahrsager, Nigromantiker oder auch Hexer entledigen 
kónnen, nicht, daB jene Inquisitoren übel daran tun, 
wenn sie über solche inquirieren, wenn die Bischófe in- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.