Full text: Der Hexenwahn vor und nach der Glaubensspaltung in Deutschland

Achtes Kapitel. Die freie Reichsſtadt Eßlingen. 93 
weil dur< Marter erzwungen. Sie wurde am 3, Februar zum Feuer- 
tode verurtheilt. Zuvor jedo<h wird ſie noh drei Mal gefoltert wegen 
ihrer „Geſpielinnen“; allein vergeblih. Deshalb wird ſie am 11. Februar 
im Beiſein von 2 Predigern zum Tod geführt. Nochmals widerruft ſie 
alle Ausſagen als falſ<. Sie habe nur geglaubt, ſi< dadur< vor aller 
Marter und dem Tode zu retten. Beſſer erging es der Barbara Schrott. 
Sie war von der Wagenhaus zuerſt als „Geſpielin“ genannt und des- 
halb eingezogen worden. Am 19. Januar wurde ſie zwei Mal aufge- 
zogen. Troÿdem die Wagenhaus ihre Denunciation zurü>genommen 
hatte, wurde die Schrott am 22. Fanuar zwei Mal gefoltert, ohne fich 
\{huldig zu bekennen. Nachdem auch der Pfarrer Severus durch feine 
Ermahnung, die Wahrheit zu bekennen, nihts ausrichtete, wurde fie 
entlaſſen. 
Jn Sachen der Walburga Hoppenhans, am 14. Juli 1596 ver- 
haftet, welche troy mehrfacher Folter kein Geſtändniß ablegte, wandte ſi 
der Rath nad) Nördlingen mit der Anfrage, wie man dort mit der- 
artigen Perſonen verfahre. Die Antwort beſchreibt die übliche Vrocedur 
bezüglih des Einziehens, des Verhörs und der peinlichen Frag. „Durch 
die Folter, verſichert der Rath, ſonderlih dur die Schrauben habe Gott 
{on mehrmals die Gnade gegeben , daß, wenn auch nicht das erſtemal, 
doch zulegt die Wahrheit herausgefommen ſei.“ Dem Schreiben war ein 
Gutachten Dr. Röddinger beigelegt, eines erfahrenen Mannes in Hexen- 
ſachen. Dieſer ſ{hreibt, daß „die Haupturſachen, warum ſih die Weibs- 
perſonen ſo oft dem Zeufel ergeben, find Armuth, beirübtes Hausfreuz, 
übermäßiger Geiz, verbitterte Rachgier, unziemliche fre<he Liebe, fleiſh- 
liche Begierden und Fürwißz. Ein beſonderes Kennzeihen einer Hexe ift, 
daß fie beim Herſagen des Vater unſers an dec 6. und 7. Bitte anſtößt 
und niht genau aus- oder nahbetet.“ Die in das Gefängniß geſchi>ten 
Geiſtlichen gaben der Hoppenhans ein gutes Zeugniß in der Religion. 
Sie wurde daher entlaſſen. Jn der Unterſuhungsſache gegen Marga- 
retha Harſher und Katharina Luy wurde Dr. Fleiner, ein bedeutender 
Juriſt , um Gutachten angegangen, demgemäß die erſtere als ſehr ver- 
dächtig bezeichnet wird. Am 10. Auguſt wird Harſcher verhört , welche 
unter vielen Thränen ihre Unſchuld betheuert. Der Pfarrer Veihingen, 
als Zeuge vernommen, weiß wenig zu berihten. Eine Confrontation 
bleibt leider ebenfalls erfolglos; denn die Harſcher leugnet, und die Luß 
bleibt bei ihrer Ausſage. Die Geiſtlichkeit empfängt darauf die Akten. 
Dieſe machten den Vorſchlag, die Harſcher zu entlaſſen unter der Bes 
dingung, daß ſie nur bei hellem Tage ausgehen, die Gemarkung niht 
verlaſſen, die Leute niht in ihren Häuſern überlaufen, antaſten, ſtreichen 
oder klopfen dürfte bei ſtrengſter Straſe, Dieſem Gutachten gemäß wurde 
  
  
 
	        
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