132 Erſter Theil. Zweites Buh. Die Hexenproceſſe in katholiſchen Gebieten.
daß dieſer Mann alle Kräfte zuſammen raffte, um die Gegenreformation
im Hochſtifte dur<zuführen. Er ſelbſt glaubte aber, daß nad) Ueber-
windung der Haereſie der böſe Feind mit dem Unkraute der Magie aufs
getreten ſei, um das Werk zu hindern. Jſt dieſer <ronologiſche Zu-
ſammenhang richtig, jo dürfte vielleicht auch ein cauſaler Zuſammen-
hang zuläſſig ſein. Denn es iſ nachweisbar, daß in katholiſhen Terri-
torien vorzugsweiſe zu der Zeit und in den Bezirken der Hexenwahn
und in Folge deſſen die Hexenverfolgung um fi) griff, wo die Be-
völkerung theilweiſe dem Proteſtantismus zugefallen war. So in Trier
und Würzburg. Den Hauptantheil der Schuld tragen die Juriſten und
weltlihen Räthe des Biſchofs, welhe mit unmenjchlicher Härte und Ge-
fühllofigkeit die Verfolgung der Verdächtigen und Denuncitten in Scene
jebten.
Der kurze Einblid in einen Theil der Proceßacten ließ folgende
Eigenthümlichkeiten des Bamberger Verfahrens erkennen.
Die eingezogenen Perſonen wurden in der Regel 13 mal examinirt
und die peinliche Frage in folgenden Stufen vollzogen : Zuerſt gebunden ;
dann Anlegung von Daumſchrauben ; drittens Beinſchrauben ; viertens
der Zug auf der Leiter ; fünftens Geißelung mit Ruthen. Bei {weren
Verbrechen, als Kindesmord 2c. wurden vor der Hinrichtung no< Griffe
mit glühenden Zangen decretirt. Solche Marter ertrug eine Magaretha
Stümlein ohne Bekenntniß. Eine Bidin Gertrude von Lichtenfels wird
mit glühenden Zangen gezwidt auf dem Gange zur Richtſtätte, weil
ſie gegen Gottes Gebot und gegen Natur als Kindesmörderin ge-
frevelt hatte.
Oftmals erwirkten die Verurtheilten ſogenannte „Gnadenzettel“ d. h.
Verwandlung der Feuerſtrafe in Hinrichtung mit dem Schwerte. So
erhielten unterm 10, Februar 1628 ſieben juſtificirte Perſonen den
Gnadenzettel.
Unter den eingeſtandenen DVerbrehen und Uebelthaten find die
Teufel3buhlſchaft, Ausfahrt auf Tänze und Convente, Wettermnchen und
Beſchädigungen an Menſchen und Thiere die gewöhnli<hſten. Dagegen
fommen niht vor: Ausgraben von Kindesleichen , um ſie zu ſieden und
Sc<hmier daraus zu machen. Kein Prieſter wohnt den Examina's bei.
Auch findet man keine Kinder-Epidemie, wie in Unterfranken und an
anderen Orten. Den Verurtheilten war es geſtattet ſih des Beiſtandes
eines Beichtvaters zu bedienen. Gewöhnlich verſahen dieſen Dienſt die
Paires Jeſuiten, welhe unter dem Fürſtbiſchofe Georg IIT. eingeführt
worden waren. Ein ſehr ſ{hwerwiegender Factor für die Hexenrichter
zur abſichtlichen Heranziehung von Verdächtigen ift die Habſucht ge-
weſen. Jn den Katalogen der Eingezogenen ift nämlid) niht vergeſſen