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Viertes Kapitel. Der Sieg des Chriſtenthums. 207
was Einige vorgeben , ſie könnten Gewitter erregen oder die Gemüther
der Menſchen umändern? Daß es Weiber gebe, die durh Zauberkunſt
die Gemüther der Menſchen umändern, Haß in Liebe und Liebe in Haß
verwandeln oder die Güter der Menſchen dur<h ihre Zaubereien beſhä-
digen oder ſtehlen können? Haft du geglaubt, was manche gottlofe,
vom Teufel verblendete Weiber vorgeben, daß ſie zur Nachtzeit mit der
angeblihen Göttin Holda. und einer großen Menge von Weibern auf
Thieren reiten, ihr als einer Frau gehorchen und zu ihrem Dienſte in
andern Nächten gerufen werden?“ Für den Fall der Bejahung der Frage
iſt für jedes abergläubiſhe Vergehen die entſprehende Buße ver-
zeichnet !),
Zur Zeit Kaiſer Lothars und König Ludwigs wurde unter dem
Erzbiſchof Angilbert von Mailand eine Synode in Regia Ticina
(Pavia) 850 gehalten ?). Jm Kapitel 25 wird beſtimmt: „Weil wir
gehört, wie die peſtartigen Wurzeln und Ueberreſte magiſcher Künſte fo
ſehr zugenommen haben , daß gewiſſe Hexen in den Herzen Anderer un-
erlaubte Liebe oder Haß erzeugen ſollen, auh einige ſo zauberiſ<h ſeien,
daß ſie na< dem Geſchrei des Volkes einige getödtet haben, ſo ſollen
derartige teufliſhe Werkzeuge, wenn ſie nah fleißiger Nachforſchung ent-
larbt find, mit den härteften Bupen gezühtigt werden und dürfen nur
im Augenbli>e des Todes, wenn fie vorher würdige Buße verrichtet
haben, wieder aufgenommen werden.“ Shließlich ſei noh erwähnt, daß
Papſt Leo IV. im Jahre 849 ein Shreiben an die engliſchen Biſchöfe
gerichtet hat, worin er den Gebrauch der Sortes 3) als Zauberei erklärt
und mit dem Banne belegt; ſowie daß Nicolaus I. 866 in dem
Shreiben an die Bulgaren in No. 62 den als Medicament gebrauchten
ſogen. Wunderftein verbietet und in No. 77 die bei den Griechen ges
bräuchlichen fogen. Sortes sanctorum als Aberglaube cenſurirt *). Von
Seiten der meltlihen Gewalt wurden ebenfalls dergleichen Strafe
beſtimmungen, namentlih dur Karl den Großen, feſtgeſezt. Schon
Karlmann hatte in ſeinen Kapitularien Wahrjagerei, Philacterien und
geheime Formeln unterſagt, 742 und 743. Karl der Große läßt in
1) Hiſt. pol. Blätter 47, 911.
2) C. L. Richard, Anal. Concil. V. ©. 94. Die Canones ſind mitgetheilt :
Henrici Canisii Thes. monum. eccl. sive lect. antiguae II. b. 366, ed. Jacob
Basnage. Cf. Hefele C.-Geſchichte IV. 170, Can. 23.
3) Unter den »Sortes« waren die »Sanctorum« oder »Apostolorum« am
gebräuchlichſten. Darunter verſtand maz das Aufſchlagen von Bibelſtellen, in
der Meinung, die erſte beſte ſei ein Fingerzeig Gottes. Dur<h Alexander Ik.
wurden ſie verboten.
4) Hefele C.-Geſch. IV. 335.