Full text: Der Hexenwahn vor und nach der Glaubensspaltung in Deutschland

  
  
  
  
  
  
270 Zweiter Theil. Drittes Buch. Kampf d. Kirche geg. d. Hexenwahn (1500—1800). 
die hohe Obrigkeit die Zauberer und Hexen an Leib und Leben zu 
ſtrafen ſ{huldig.“ 
Soldan Heppe behauptet !), daß Agricola in der Beantwortung 
dieſer Fragen fi) ganz dem Begriffe des Hexenhammers3 von der 
Hexe anbequemt habe. Demnah könnte er dieſe drei Fragen nur 
im bejahenden Sinne entſchieden haben. Aber Heppe erklärt: „Der Ver- 
faſſer habe alle drei auf dem Titel angegebenen Fragen natürlich (!) aufs 
entihiebenfte verneint.” Daß aber dieſer Saß irrig und falſch ift, gibt 
der Titel der Schrift ſelbſt an, wenn es da heißt: „Mit Ableugnung 
allerlei Einreden.“ 
Sechſtes Kapitel. 
Die Lehre der KHirde. 
Der Leſer würde ohne Befriedigung dieſes Buh aus der Hand 
legen, wenn er niht erführe, was denn eigentlich in dieſer ſchwierigen 
und myſtiſhen Materie, welche die Macht des Satans betrifft, von der 
katholiſchen Kirche als Lehre feſtgehalten und geglaubt werde. Die 
Grundzüge dieſer Lehre habe ih bereits im Kapitel „Der Glaube des 
Chriſtenthums8“ behandelt ?). 
Vor allem if hier daran zu erinnern, daß weder in der Offenba- 
zung Gottes, in der heiligen Schrift, no< von der Kirche beſtimmte 
Dogmen ausgeſprochen find. Alles, was wir über die Natur, Die Ge- 
\{ihte und die Gewalt des Satans und ſeiner gefallenen Engel wiſſen, 
beſchränkt ſi< auf hiſtoriſche Thatſachen, welche die Bibel enthält und 
die theils auf die Beſchaffenheit der böſen Engel Bezug nehmen, theils 
auf ihre Wirkſamkeit und Gewalt ſchließen laſſen. Ebendeshalb iſ au< 
der ſpekulativen Theologie , namentli< der Dogmatik , hier ein freier 
Spielraum gelaſſen, während ſi< die Moral an beſtimmte, von der 
Kirhe dur< Jahrhunderte hindur< feſtgehaltene Grundſäße gebunden 
ſieht. J< will hiex na< zwei Dogmatikern die allgemein recipirten 
Lehren über Natur und Wirkſamkeit des Satans wiedergeben: 
1. „Da die Engel dur< ihren Fall ihre natürlihe Madt nicht 
verloren haben, fo befigen fie auh an ji die Möglichkeit, nad) dem 
Maße und in der Weiſe ihres natürlichen Vermögens auf die übrigen 
Geſchöpfe, insbeſondere auf die Natur und die Menſchen einzuwirken. 
1) Soldan Heppe II. 208, Wieder ein Beweis, wie Heppe ſo unzuverläſſig 
iſt in ſeinen Urtheilen! 
2) Siehe II. Thl. 1, Buch, 2. Kapitel. S. 190.
	        
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