Dritter Theil.
Starkstromblitzableiter.
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Zu den Blitzableitern für Schwachströme, wie solche im vorigen
Capitel. dargestellt sind, müssen im Allgemeinen bei Starkströmen Ein-
richtungen hinzutreten, die den Kurzschluss aufheben, der sich bildet,
indem der übergegangene Blitzfunke eine Brücke für die Ableitung des
Starkstromes selbst zur Erde bildete.
Es sind neben diesen auch Ableiter vorgeschlagen und auch theil-
weise praktisch erprobt, bei welchen die Entstehung eines Kurzschluss-
funkens überhaupt ausgeschlossen ist, weil keine unterbrochene Strom-
leitung vorhanden ist. Das erste der folgenden Capitel enthält diese
Anordnung. Die folgenden Capitel enthalten die Anordnungen zur
Aufhebung des Kurzschlussfunkens, und zwar
Cap. 7. Einrichtungen mit Funken in isolirenden Umgebungen
von besonderer Art.
8. Einrichtungen, welche durch elektromotorische Gegen-
kraft wirken.
9. Einrichtungen, auf Untertheilung des Funkens beruhend.
10. Einrichtungen mit direeter mechanischer Bewegung der
Theile, zwischen denen Funken übergehen.
11. Einrichtungen mit mechanischer Bewegung durch den
Elektromagnet.
„ 12. Einrichtungen mit Abreissvorrichtungen durch Erwär-
mung fester Körper.
13. Solche durch Erwärmung von Luft.
14. Einrichtungen, welche auf dem Verhalten des Funkens
im magnetischen Felde beruhen.
15. Einrichtungen, beruhend auf elektrodynamischer Wir-
kung.
Die Leichtigkeit, mit welcher Kurzschlussfunken vermieden werden,
ist, abgesehen von der Spannung des Starkstromnetzes, davon abhängig,