XIll. Kapitel.
Messung der Lichtstärke.
1. Die Grundlehren der Lichtmessung.
Wenn eine punktförmige, nach allen Richtungen hin gleich be-
schaffene Lichtquelle die Lichtmenge @Q, aussendet und eine Kugel-
fläche vom Radius R, deren Mittelpunkt in der Lichtquelle liegt, alle
diese Strahlen auffängt, so ist die Helligkeit e der Beleuchtung
der Fläche, d. h. die Lichtmenge, welche die Flächeneinheit empfängt,
| 8
2 4Rın
a
4 ıı
heisst die Liehtintensität der Lichtquelle.
Die Helligkeit e’ der Beleuchtung einer zweiten konzentrischen
Hohlkugel vom Radius R’ ist entsprechend:
e Rh.
= ————, und somit: —
IR. n e’ R
Eine kleine Fläche von der Grösse f, die sich im Abstande r
von der Lichtquelle, deren Intensität J ist, befindet, empfängt eine
Lichtmenge q:
1)
Die Grösse:
'
e
J.f s
q = 2 ve . . . . . . . . 2)
v
Die von einer punktförmigen Lichtquelle erzeugte Helligkeit der Be-
leuchtung ist somit umgekehrt proportional dem Quadrate der Ent-
fernung.
Schliesst eine Fläche von der Grösse f mit der Richtung der
einfallenden Strahlen einen Winkel @ ein, so empfängt sie nur die
Lichtmenge dı
3,
r?
dı = . COS &
os
nz
Rühlmann, Elektrotechnik.