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S. k3. ÜBER BLITZABLEITER AN SCHIFFEN. 171
einen runden Eisenstab eingeschraubt, welcher in die Endspitze der
Bramstange eintritt, und eine Windfahne trägt. Mit dem Fusse
dieses Eisenstabes (A) ist ein anderer B... verbunden, der längs
des Mastes hinabgeht, und sich in einen Haken oder Ring (bei ©)
endiget, der zur Aufnahme des seilförmigen Ableiters bestimmt ist.
Dieser wird in passenden Abständen durch ein Tauwerk getragen,
und nachdem er durch einen an der Strickwand befestigten Ring
geleitet ist, mit einer Metallstange oder Metallplatte vereiniget, die
mit dem Kupferbeschlag des Schiffes in Verbindung steht. An
Schiffen von geringer Länge soll ein Ableiter am grossen Mast er-
richtet werden; auf anderen hingegen noch ein zweiter am Fock-
mast. — Die neuere Commission vom’ Jahre 1854 hielt ‚manche
Aenderungen vorzuschlagen für nöthig. Vor allem hielt sie die
ausschliessliche Anwendung des Rothkupfers.(cuivre rouge) für noth-
wendig, womit wahrscheinlich gemeint war, dass das Messing für
diese Zwecke sich nicht eigne. Der Ableiter soll aus einem kupfer-
nen Drahtseil bestehen, von welchem die Einzeldrähte die Dicke Fig. 68.
von 4 bis 44, Millimeter (0,44 bis 0”,66) haben, und von dem jeder laufende
Meter des Seiles beiläufig 900 Gramm, also 400 Meter 90 Kilogramm wiegen
soll (folglich das Gewicht ‘eines Fusses beiläufig 291,7 Gramm beträgt, ein Ge-
wicht, das nach unserer Formel für‘eine Leitung von etwa 275 Fuss Länge
gewählt werden müsste). Die Auffangstange brauche mit ihrer Spitze keine
grössere Länge, als einige Decimeter (1 Deeimeter —= 44,3 Par. Linien) zu haben,
aber ihre Verbindung mit dem Drahtseile müsse in fester Weise durch Zinnloth
(souture a V’etain) in der Werkstätte hergestellt: werden. Ausserdem müsse die
Auffangstange mit ihrem Träger fest verbolzt werden. An seinem unteren Ende
müsse das Seil mittelst Löthen mit einem Kupferstücke ‘von passender Form
verbunden werden, das in permanenter Weise mit der Spiekerhaut des Schiffes
(avec le doublage du navire) in Verbindung zu setzen sei. „Die öfters ange-
wendete Maassregel, die Kette der Masten zu isoliren, sei unnütz, und die
Gewohnheit, sie im Augenblicke des Gewitters in das Meer zu werfen, sei ge-
fährlich, denn erstlich könne diess vergessen werden, und zweitens genüge es
nicht, dass die Kette mit einer Fläche von 2 bis 3 Quadratcentimetern mit dem
Meerwasser in Verbindung stehe.“
Schon seit dem Jahre 1822 beschäftigt sich Snow Harrıs damit, die Blitz-
ableiter an Schiffen so anzuordnen, dass sie in fester Verbindung mit dem
Schiffe bleiben können, die Bewegung eines Theiles des Mastes auf dem anderen
gestatten, und im Falle irgend ein Theil des Mastes durch einen Unfall oder
absichtlich entfernt würde, der noch übrige Theil des Blitzableiters in brauch-
barem Zustande verbleibe. Die Grundsätze, von denen Harrıs bei seinen An-
ordnungen ausgeht, weichen im Allgemeinen von den für Blitzableiter von uns
angenommenen nicht ab. — Die Versuche, welche er zur Benutzung der von
ihm angesammelten Dokumente über Blitzschläge an Schiffen anstellte, führten
Harrıs zu den Folgerungen, dass die elektrische Entladung immer nach der
Richtung des geringsten Widerstandes erfolge, dass seitliche Erweiterungen eines