e ihnen
deſſen,
) ihrer
gen, jo
, was
iſt in
gejagt
h jtet3
n Sieg
horjam
zwang.
nmacht
zu den
3 war
t jener
e ganz
allem
Stodte
Sziplin,
ing der
deſtens
er und
fatho-
illionen
Schabe,
fönnen,
gt, wie
iner im
ein Ge
als es
5
Jedermann, den Kaiſer ſelbſt niht ausgenommen, wohl bekannt
war, daß ein nicht unbeträchtlicher Theil davon nebenab in
ihre Taſchen floß. Freilich waren die eigentlichen Goldbäche,
die in den reichen Städten oder in den Schaßfammern der
größeren fürſtlihen Rebellen entſprangen, ſchon abgeleitet, und
was noh übrig blieb, konnte auh bei den umfichtigiten Bohr-
verfuchen nicht mehr ſo ergiebig ausfallen. Aber die Menge
mußte auch hier erſezen, was die Fülle zu wünſchen übrig ließ.
Es fam alſo darauf an, möglichſt viele „Schuldige“ von
dem vergangenen Kriege her zu erſpähen, niht um fie zu be:
ſ\lraſen, ſondern nur um ſie bezahlen zu laſſen, ſo viel als fich
nur immer aus ihnen herauspreſſen ließ. Unter dieſe eigen-
thümliche Kategorie von Schuldigen wurden auch die Grafen
von Walde gezogen, um welche man ſi<h ſonſt am kaiſerlichen
Hoſe und in der kaiſerlichen Politik wenig zu bekümmern pflegte.
Das alte gräfliche Haus Walde> gehörte zu denen, auf
die das volksmäßige Wort des Freidank:
„Breite Eigen werden ſ{<mal,
Wenn man fie theilet nach der Zahl“
in vollftem Sinne feine Anwendung gefunden hat. Fortwäh-
ende Theilung eines nicht übermäßig großen Beſihes ließen
eine Linie nach der andern aufjchießen, trugen aber nicht dazu
bei, das Gejamtgut des Hauſes zu vermehren oder ſeine poli-
tiſche Stellung zu verbeſſern. So war es gekommen, daß die
früher reih8unmittelbaren Grafen im 15. Jahrhundert ſih unter
die Lehnsherrlichkeit eines mächtigeren Nachbars, des heſſiſchen
Landgrafen, begeben mußten, ohne damit ihre Reichsſtandrechte
aufzugeben. Es war dies eines der unzähligen unklaren, ſtaats-
rechtlichen Verhältniſſe, mit denen der Organismus des Reiches
in den lezten Zeiten des Mittelalters fich bejchwert hatte. So
lange alles im ebenen Geleife fortging, mochte man fich leidlich
(597)