Full text: Aus einem Tagebuche des sechzehnten Jahrhunderts

   
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günſtigen Umſchwung des öffentlichen Geiſtes auszubeuten, und 
wenn auch ein großer Theil der Erfolge der ſogenannten Gegen- 
reformation äußeren Gewaltmitteln zuzuſchreiben ift, fo wird 
man doch auch billigerweife zugeftehen müſſen, daß ein niht 
unbeträchtlicher Theil derſelben auch ohne äußere Gewalt erreicht 
worden iſt. Wie man damals, zur Zeit der vollkommenſten 
Niederlage der proteſtantiſchen Sache, über dieſen Punkt dachte, 
ſpricht unſer Tagebuch überall aus. 
Nachdem das Jnterim am 15. Mai publizirt worden war, 
begann eine neue Reihe von Beängſtigungen und Demüthigungen 
für den Rath der Stadt Augsburg. Gerade hier konnte der 
Kaiſer natürlih am wenigſten geſtatten, daß man das Produkt 
ſeiner klugen Staatskunſt als todtgeboren behandelte, und 
die ſtädtiſche Obrigkeit hätte ihm gern den Willen gethan, wenn 
ſih nur unter den Geiſtlichen und dem Volke ein nicht zu heftiger 
Widerſtand kundgegeben hätte. Erſt nah der Entlaſſung des 
angeſehenſten Predigers der Stadt und grimmigſten Gegners der 
neuen Bekenntnißform, Dr. Wolfgang Musculus, waren dem 
Interim, wenigſtens in Augsburg, die Wege geebnet. Die 
übrigen Kollegen des geiſtlichen Miniſteriums machten zwar 
ihrem Haupte keine Schande, doh hielt es niht ſo \{wer, 
nahdem man einmal den Schlag gegen dieſes glü>lih geführt 
hatte, auch fie nach und nad) zu beſeitigen, und das Junterim 
herrſchte jezt bis ins Frühjahr 1552 in den veränderten Gottes- 
häuſern der Stadt, von welcher das gemeinſame Bekenntniß 
aller Anhänger des gereinigten Evangeliums den Namen trug. 
So war ihr der „geharnifchte und pompöfiiche Reichstag” theuer 
genug zu ſtehen gekommen: er hatte die religiöſe und zugleich 
auh die politiſche Freiheit gekoſtet, viel mehr als dem armen 
Walderfer Grafen, deffen Geldbeutel wohl auch fchwer gelitten 
hatte, deſſen Gewiſſen und Ehre aber rein geblieben waren, 
auh in jener böſen Stunde, wo er vor dem „allergnädigſten“ 
Kaiſer auf den Knien gelegen hatte. 
Sammlung. N. F. XITI. 305. 
  
     
  
     
  
    
    
   
   
   
   
  
   
  
   
   
    
   
  
  
  
  
   
   
  
   
   
  
   
   
    
    
  
  
  
	        
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