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Erzeugniſſe das übliche kaufmänniſche Handelsverfahren anwen-
den. Jn der Jnduſtrie mag es kaufmänniſch “richtig fein, den
Verkäufer ſo weit zu drü>en, als das überhaupt möglich iſt.
Da kann der Verkäufer ja ganz genau wiſſen, was die Ware
fojtet, und was ihm abgedrü>t wird, kann ihm nur von feinem
Unternehmergewinn verloren gehen. Will man aber den Kunſt:
handwerker in derſelben Weiſe weiter und weiter drücken, ſo geht
dem dabei niht nur ſein Unternehwergewinn, ſondern auch das
Verdienſt für ſeinen Entwurf, ja auch das Verdienſt für ſeine
körperliche Arbeit zum Theil verloren. Der Kunſthandwerker
ſteht in dieſer Hinſicht gerade ſo da, wie der Arbeiter, der nur
ſeine Arbeitskraft auf den Markt zu bringen hat. Wie fich beim
Arbeiter die Entlohnung nicht unter ein gewiſſes Maß herab-
drüden läßt, ſo kann auch der Kunſthandwerker unter ein gewiſſes
Maß nicht herunter gedrü>t werden. Freilih iſt es bei ihm
ſehr viel ſhwieriger zu beſtimmen, wo dieſes gewiſſe Maß liegt,
als dies beim Arbeiter der Fall iſt. Wie es nun Sache eines
verſtändigen Arbeitgebers iſt, einzuſehen, daß es nur ſein ureigen-
ſtes Intereſſe iſt, wenn ſeine Arbeiter gut ſtehen, — deun nur
der mit mir zufriedene Arbeiter wird in meinem Intereſſe
arbeiten und ſo mein Geſchäft fördern, — ebenſo wird auh nur
der zufriedene Kunſthandwerker mir das liefern, was ih wünſche
und wie ih es wünſche, ganz abgeſehen davon, Daß der mit Noth
ringende Kunſthandwerker überhaupt für die Kunſt verloren iſt.
Und dann, ob man wohl glaubt, man habe etwas verdient,
wenn man an einem Gegenſtand des Kunſthandwerkes, ſagen
wir einmal im Werthe von 100 Mk. mittelſt allerlei Dru>-
preſſen 20 Mk. abgeknappſt hat? Das kann ſih doch Jeder ſelber
ſagen, daß der betreffende Kunſthandwerker, wenn ihm irgend
eine Möglichkeit dazu gegeben iſt, die abgezwackten 20 Mk.
Geld wieder in Holz, Eiſen oder Arbeit ſeinerſeits abzwad>en
wird. Zweimal zwei iſt vier, das iſt eben ein altes Grund-
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