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ja, wie früher erwähnt, Veränderungen der Spannung an den Lampen
bis zu 3 % noch zulassen, was einem maximalen Spannungsverluste,
von der Stromquelle bis zur Lampe, von 3 % entspricht. So lange
aber die Stromstärke in der betreffenden Leitung z. B. nicht unter !/, des
Maximalwerthes sinkt, beträgt die Spannungsänderung an den Lampen
nieht über 2%. Unter solehen Verhältnissen beschränkt sich die
Regulirung auf die Constanterhaltung der Spannung an der Strom-
quelle (vergl. 112). Es dürfte übrigens, wenn der Consum klein
wird, z. B. in den späten Abendstunden, in welchen der Strom in
sämmtlichen Leitungen stark abnimmt, wohl möglich sein, durch
entsprechende Verminderung der Klemmenspannung der Stromquelle
zu verhüten, dass die wenigen noch brennenden Lampen wesentlich
mehr als ihre normale Spannung erhalten.
Bei grossen Blockanlagen mit beträchtlicheren Entfernungen wird
man, zur Verminderung der Kosten, die Leitungsanlage mit Vortheil
nach dem Dreileitersystem (vgl. 104) ausführen.
Berechnung der Leitungen.
4119. Allgemeines. Die Berechnung der Querschnitte der
Leitungen einer elektrischen Beleuchtungsanlage kann erst ausgeführt
werden, wenn für jeden Theil derselben die Länge (Hin- und Rück-
leitung) und die zu speisende Lampenzahl, bezw. die Stromstärke
feststehen. Es muss der ersteren also die Ermittelung der Anzahl
und Lichtstärke, sowie der Vertheilung der zu der Anlage gehörigen
Lampen auf die verschiedenen Räumlichkeiten vorausgehen. (Ueber
die Ausführung dieser Arbeit im Einzelnen vgl. Abschnitt VIII.)
Man fertigt einen genauen Plan des Leitungsnetzes an und vermerkt
darin bei jedem unverzweigten Leitungsstück die Länge desselben,
sowie die grösste Stromstärke, von welcher es durchflossen wird.
Handelt es sich um Beleuchtung eines Gebäudes, so trägt man die
Leitungen am einfachsten in einen Grundriss, event. für jedes Stock-
werk besonders, ein.
Für die Querschnittberechnung sind zwei Dinge maassgebend:
die maximale Stromstärke und der Spannungsverlust. Es giebt
für jeden Leitungsquerschnitt eine Stromstärke, welche nicht über-
schritten werden darf, wenn die Erwärmung der Leitung unterhalb
der zulässigen Grenze (vgl. 101) bleiben soll. Die Anzahl Ampöre,
welche für jedes Quadratmillimeter zugelassen werden können, ist
bei dünneren Leitungen, der besseren Abkühlung wegen, grösser als
bei dieken, bei blanken, in der freien Luft geführten Drähten höher
als bei umsponnenen, insbesondere wenn die letzteren an Wänden