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»Vorsichtsbedingungen für elektr. Licht- und Kraftanlagen« des
»Verb. deutsch. Privat - Feuerversicherungs - Gesellschaften< , sowie
solche von den Verwaltungen mehrerer Elektrieitätswerke (Central-
anlagen) in deutschen Städten. Hierzu sind nun in neuester Zeit
die bereits erwähnten »Vorschläge zu Sicherheitsvorschriften
für elektrische Starkstromanlagen<des»Verbandes deutscher
Elektrotechniker« hinzugekommen. Da diese wohl mit geringen
Abänderungen zur allgemeinen Einführung gelangen werden, so be-
anspruchen sie ein besonderes Interesse und sind deswegen am
Schlusse dieses Buches abgedruckt.
Die verschiedenen erwähnten Vorschriften berücksichtigen zum
Theil ausführlich die Einzelheiten der technischen Ausführung, ein-
gehender, als es hier geschehen kann. Einige allgemeine Gesichts-
punkte kehren in allen wieder, nämlich: Die Leitungen sollen so
sorgfältig verlegt sein, dass eine zufällige, muthwillige oder durch
Unachtsamkeit geschehende metallische Verbindung oder Berührung
zwischen zwei Leitungen und daraus entstehende Feuersgefahr so
gut wie ausgeschlossen ist. Ferner sollen alle Leitungen in Innen-
räumen wenn möglich so liegen, dass sie leicht nachgesehen werden
können, also möglichst in ihrem ganzen Verlaufe sichtbar. Würden
dieselben in Folge Verlegens unter Fussböden und Decken, Wand-
verputz oder Getäfel dem Auge ganz entzogen sein, so wäre es nicht
möglich, sie im Falle einer Störung schnell abzusuchen, und die
Beseitigung des Fehlers würde längere Zeit beanspruchen. Unter
allen Umständen jedoch sollen die Leitungen überall zugänglich
bleiben, so dass es möglich ist, jeden Theil ohne viel Umstände
zu repariren, zu entfernen und durch einen neuen zu ersetzen.
Die folgenden Angaben über die Art der Leitungsverlegung in
den verschiedenen häufiger vorkommenden Fällen entsprechen den
z. Z. hierüber herrschenden Anschauungen, wie dieselben auch den
erwähnten Veröffentlichungen, insbesondere dem Entwurfe des »Ver-
bandes deutscher Elektrotechniker«, zu Grunde gelegt sind.
Luftleitungen aus blankem Drahte, welche an Porzellanglocken auf
Stangen geführt werden, sollen sich mindestens 4 m über dem Erdboden
befinden. Jeder Draht (bezw. Drahtseil) soll vom nächsten mindestens 40 em
entfernt sein, wenn derselbe senkrecht darüber oder darunter, und mindestens
30 cm, wenn die Leitungen horizontal neben einander liegen. Dabei ist voraus-
gesetzt, dass die einzelnen Stützpunkte des Drahtes, mit Rücksicht auf die
geringe Festigkeit des Kupfers, welche keine so hohe Spannung wie bei den
eisernen Telegraphendrähten zulässt, nicht weiter als 40-50 m von einander
entfernt sind. Verwendet man jedoch, z. B. bei einer mit hoher Spannung
betriebenen Anlage mit Serienschaltung, Drähte aus Silieium- oder Phosphor-
bronce, die man stärker spannen kann, sodass die Stangen weiter aus einander
stehen dürfen, so ist, bei 60-80 m Spannweite, der verticale Abstand der
Einzelleitungen auf 50, der horizontale auf 40 cm zu erhöhen. Beträgt die
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