Ja
Spannweite nicht über 6 m, so kann der Abstand benachbarter Leitungen bis
auf 20 cm vermindert werden. Von benachbarten Gebäuden müssen blanke
Leitungen so weit entfernt bleiben, dass sie von den Fenstern aus mit der Hand
nicht erreicht werden können, also mindestens 1,5 m. Grösserer Abstand ist
jedoch vorzuziehen.
Im Uebrigen sind für die Verlegung derartiger Leitungen dieselben Gesichts-
punkte maassgebend wie für die Telegraphenleitungen. Die Befestigung (des
Drahtes an Porzellan- Doppelglocken ge-
schieht, je nachdem der in gerader Linie
laufende‘ Draht oben auf dem Isolator
oder, bei Führung in Winkeln, seitlich an
demselben liegt, auf die eine oder die
andere der beiden in Fig. 227 gezeichneten
Arten, mittelst weichen Bindedrahtes aus
Kupfer von 1—2 mm Durchmesser, je
nach der Stärke der Leitung. Drahtver-
bindungen werden bei Einzeldrähten am
besten in Form der bekannten sogenann-
ten Wickellöthstelle (Fig. 228) ausgeführt.
Neuerdings findet auch der Arld’sche
Drahtbund von Dr. Schmidmer in Nürn-
berg Eingang. Bei diesem werden die
beiden Drahtenden von eutgegeengesetzten
Seiten in ein dünnes Bronceröhrchen von
ovalem Querschnitt eingesteckt, die Enden
dieser Hülse mit zwei Hebelkluppen ge-
fasst und die Hülse mit dem Drahte in
axialer Richtung mehrmals verdreht
(vergl Fig. 229). Dadurch entsteht eine
innige Verbindung, deren innere Theile
der Luft und der Feuchtigkeit unzugäng-
lich sein sollen. Das Spannen der Lei-
tungen geschieht, bei grösseren Längen,
mittelst eines kleinen Flaschenzuges,
wobei der Draht durch eine Froschklemme gefasst wird. Auf die an längeren
Luftleitungen anzubringenden Blitzschutzvorrichtungen soll an einer späteren
Stelle eingegangen werden.
Werden blanke Leitungen in Hallen angebracht, in welchen man Porzellan-
glocken an der Dachconstruction und an den Wänden befestigen muss, so nimmt
man die eisernen Isolatorstützen möglichst lang, damit die Leitung genügend
weit von Eisen- oder Steintheilen, an welchen sie entlang läuft, absteht. Je
nach Grösse dieses Abstandes setzt man die Isolatoren so nahe zusammen, dass
die Leitungen bei Schwingungen, in welche sie durch Wind oder Erschütterungen
gerathen, die genannten Theile oder sich unter einander nicht berühren können.
Der geringste noch zulässige Abstand von Mauern ist, bei Spannweiten bis zu