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Hülfsapparate.
Ausschalter.
136. Die‘Aussehalter haben den Zweck, das Leitungsnetz
einer Beleuchtungsanlage, oder grössere oder kleinere Theile des-
selben nach Belieben mit der Stromquelle elektrisch zu verbinden,
oder solche Verbindungen aufzuheben. Es können mittelst derselben
also einzelne Lampen, ganze Lampengruppen, event. auch sämmtliche'
Lampen einer Anlage zusammen, in den Stromkreis der Stromquelle
eingeschaltet oder davon getrennt werden. Die Ausschalter entsprechen
somit den Hähnen bei der Gasbeleuchtung. Sie finden am meisten
bei Parallelschaltung der Lampen Verwendung, bei welcher man stets
einzelne Lampen und Gruppen von solehen für sich aus- und ein-
schalten können will. In Anlagen für Reihenschaltung ist nur ein
Hauptausschalter für den Stromkreis erforderlich und ausserdem,
falls dies gewünscht wird, eine Ausschaltevorrichtung für jede Lampe.
Die letztere muss, wie früher erwähnt, eine Kurzschlussvorrichtung
sein. Doch ‚können dazu ganz dieselben Ausschalter verwendet werden
wie ‘bei Parallelbetrieb, nur dass ihre Verbindung mit der Lampe
eine andere ist als im letzteren Falle und dass sie besonders gut
isolirt sein müssen. Eine gesonderte Behandlung der Ausschalter,
je nachdem dieselben in Anlagen für Serien- oder Parallelschaltung
Anwendung finden sollen, ist hier also nicht erforderlich.
Bei Betrieb der Lampen in Parallelschaltung genügt es zum
Ausschalten einer Lampe oder Lampengruppe, wenn eine der beiden
zu derselben führenden Leitungshälften, z. B. nur die vom positiven
Pole der Stromquelle kommende, unterbrochen wird. Beim Oeffnen
der Stromzuführung zu grösseren .„Lampengruppen oder zur ge-
sammten Lampenanlage zieht man es jedoch gewöhnlich vor, beide
Leitungshälften gleichzeitig zu unterbrechen. Je nachdem ein Aus-
schalter nur einen oder aber beide Leitungstheile öffnet, wird er
einpoliger oder aber zweipoliger (doppelpoliger) Ausschalter
genannt.
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