sel
en
n,
tte
als
en
T-
®
415
zugehörigen Contaetstücken u. S. w. auf einer gemeinsamen Grund-
platte an und nennt das Ganze eine zweipolige (oder doppelpolige)
Sicherung, im Gegensatz zur einpoligen, welche nur in die eine
Leitungshälfte eingeschaltet wird
1423. Art der Anbringung der Sicherungen. Was die
Stellen betrifft, an welchen in dem Leitungsnetze einer Beleuch-
tungsanlage Bleisicherungen einzusetzen sind, so gilt als
Regel, solehe überall da anzubringen, wo eine Leitung von ge-
ringerem Querschnitte von einer diekeren abzweigt. Die
Sicherung kommt in die dünnere Leitung, möglichst nahe
an die Abzweigstelle!). Ausserdem ist die Hauptleitung für den
ganzen Strom der Anlage, falls eine solche vorhanden, zu sichern.
Der Strom hat also auf seinem Wege von der Stromquelle bis zu
einer bestimmten Lampe die vorgenannte Hauptbleisicherung und
eine Anzahl weiterer Sieherungen zu durchlaufen. Die Zahl der
letzteren hängt davon ab, wievielmal der Leitungsquerschnitt sich
bis zur Lampe vermindert, d. h. wieviel Verzweigungsstellen bis dahin
vorhanden sind. Um jedoch die Anzahl der Sicherungen nieht allzu
oross werden zu lassen, pilegt man das zu einer einzelnen Glüh-
lampe führende letzte Leitungsstück nur dann zu sichern, wenn die
Lampe für sich allein angebracht ist, während die an einem Beleuch-
tungskörper zusammen sitzenden Lampen in der Regel nur eine
gemeinschaftliche Bleisicherung erhalten, es sei denn, dass ihre Zahl
grösser als etwa 10 sei. Auch kann man sich bei Wohnräumen mit
einer Sicherung für die in einem Raume befindlichen Lampen be-
onügen, wenn die Anzahl derselben 5—6 nieht übersteigt. Jede
Lampe jedoch, welche allein einen Raum erleuchten soll, ist besonders
zu sichern.
Beim Brennen der Bogenlampen bleibt die Stromstärke nich
entfernt so eonstant wie bei Glühlampen. Dieselbe ist insbesondere
gleich nach dem Einschalten beträchtlich höher als der normale
Betrag und kann auch in Folge von Unregelmässigkeiten im Funk-
tioniren der Regulirung den letzteren erheblich überschreiten. Es
empfiehlt sich deswegen, den Querschnitt einer Leitung, welche nur
Bogenlampen speist, etwa doppelt so gross zu machen, als es dem
normalen Lampenstrome entspricht, und die Bleisicherung dem Kupfer-
querschnitt anzupassen, bezw. als Normalstrom für die Sicherung '
das Doppelte der normalen Stromstärke der Bogenlampe anzunehmen.
!) Nach den »Vorschlägen zu Sicherheitsvorschriften« ete., des »Verbandes
deutscher Elektrotechniker« in höchstens 25 em Entfernung von der Haupt-
leitung. Wo dies nicht angängig ist, muss die Abzweigleitung den gleichen
Querschnitt erhalten wie die Hauptleitung.