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man mattirt, oder aus gewelltem Glase herstellt oder, bei grosser Höhe des Mastes,
oanz durchsichtige lässt. In beiden Fällen kann die Lampe bezw. Laterne zum
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Herablassen eingerichtet sein. Diese Anordnung ist derjenigen mit festgemachter
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Fig. 467. Fig. 468. Fig. 469. Fig. 470.
Bogenlampe stets vorzuziehen, da sonst beim Einsetzen neuer Kohlen und bei h
jedem Nachsehen der Mast mittelst einer Leiter erstiegen werden muss. Die Zu-
leitung des Stromes geschieht, wenn die Lampe zum’Herablassen eingerichtet ist,