Full text: Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen für Gleichstrombetrieb

Zeit 
ind, 
gen 
sser 
die 
Ing 
ann 
tion 
rfen 
die 
gen 
iten 
abei 
alle 
lage 
und 
‚der 
In 
jeur 
von 
nd, 
sser 
ber- 
vH, 
Besondere Verhältnisse 
der an Centralstationen angeschlossenen . 
Beleuchtungsanlagen. 
201. Beleuchtungsanlagen für die Abnehmer eines Elektrieitäts- 
werkes, welches ganze Stadtgebiete mit Strom versorgt, zeigen be- 
züglich der Ausführung der Leitungen und deren Zubehörtheile, 
sowie der Lampen und Beleuchtungskörper keinerlei Verschiedenheit 
gegenüber einer Einzelanlage. Dagegen fehlen die Einrichtungen 
zur Erzeugung, Aufspeicherung und Regulirung des Stromes, 
während ein Apparat zum Anzeigen bezw. Registriren des Strom- 
verbraüuches hinzukommt. 
Von der an dem betreffenden Grundstücke vorüberführenden: 
Haupt-Vertheilungsleitung, welehe in grösseren Städten meistens in 
der Erde, in kleineren jedoch auch hie und da oberirdisch läuft, 
ist eine Abzweigung bis in das dem Stromabnehmer gehörige (Ge- 
bäude eingeführt. Hier endigt der Einführungsstrang (die sog. 
Hausanschlussleitung) an einer mehrpoligen Bleisicherung, die 
die Hauptsicherung für die Anlage des Stromabnehmers bildet. 
An dieser Sieherung beginnt die eigentliche Privatanlage, welche der 
Stromabnehmer auf seine Kosten von einem Installateur ausführen 
lassen muss, während der Hausanschluss durch den Unternehmer 
der Centralanlage (jedoch nicht überall auf dessen Kosten) herge- 
stellt wird und in dessen Besitze verbleibt. Durch Herausnahme 
der Schmelzstücke aus der Hauptbleisicherung lässt sich die Privat- 
anlage von dem Vertheilungsnetze des Elektrieitätswerkes vollständig 
trennen, sei es um die Isolation derselben zu messen, oder um ihr 
den Strom abzuschneiden. 
202. Einrichtung der Hausanschlüsse. Wenn die Stram- 
vertheilung von der Centralstation aus nach dem einfachen Zwei- 
leitersystem geschieht, so .. besteht die Hausanschlussleitung aus 
zwei Kabeln, und die Hauptsicherung ist zweipolig. Man legt sie 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
   
   
   
    
    
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.