Full text: Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen für Gleichstrombetrieb

   
   
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des Lichtpunktes vom Aufhängepunkt der Lampe beträgt. Diese 
Entfernung ist bei ‚zweckmässig .construirten -Nebenschlusslampen 
35-40 em, bei Differentiallampen 50—80 em. Man verwendet des- 
wegen in.Innenräumen von mässiger Höhe gewöhnlich Nebenschluss- 
lampen. Zur .Beleuchtung von Räumen, deren Deekenhöhe weniger 
als 3,5 m beträgt, benutzt man am besten überhaupt keine Bogen- 
lampen, da bei sehr niedrig hängenden Bogenlampen der Lichtpunkt 
nur noch wenig höher ist als das Auge, sodass dieses stark ge- 
blendet wird. 
Ist genügende Höhe zur Verfügung und die zu wählende Lampen- 
grösse noch fraglich, so ist zu bedenken, dass bei Verwendung von 
Lampen grosser Lichtstärke die erforderliche Lampenzahl zwar 
‚kleiner ist, die Anschaffungskosten bei der unbedeutenden Preis- 
differenz zwischen den verschiedenen Grössen also geringer ausfallen 
als bei Beleuchtung durch zahlreiche kleinere Lampen, ‘dass aber 
im ersteren Falle der Verbrauch an elektrischer Arbeit und damit. 
die Betriebskosten unter Umständen grösser werden. Denn es lässt 
sich z. B. eine Lampe von 10—11 A ganz gut durch zwei ent- 
sprechend niedrig hängende von’4 A ersetzen, ohne dass die mittlere 
Bodenbeleuchtung wesentlich schlechter wird, da der Abstand vom 
Boden geringer ist und man mit kleineren Lampen eine gleich- 
mässigere Lichtvertheilung erzielt. 
Eine Strassenbeleuehtung wird am billigsten und sehr 
eleichmässig, wenn die Bogenlampen über der Mitte der Strasse 
aufgehängt werden. Verwendet man Lampen von 10 A Stromstärke, 
also etwa 800 HE mittlerer räumlicher Lichtstärke unterhalb der 
Horizontalen, so wird bei Strassen von 20 m Breite eine gute Be- 
leuchtung, wie sie z. B. für eine Bahnhofshalle ausreichen würde, 
erzielt durch Aufhängung der Lampen in 60—80 m Abstand, bei 
8—10 m Höhe des Lichtpunktes. Kann die genannte Aufhängungs- 
art aus irgend welehen Gründen nicht zur Anwendung kommen, so 
werden die Lampen rechts und links vom Fahrdamm, am Rande 
des Bürgersteiges, auf Ständern angebracht und auf De Seiten 
gegen einander versetzt. Der Abstand einer Lampe von den beiden 
ihr benachbarten auf der entgegengesetzten Seite kann, bei 
10-A-Lampen, 60—80 m betragen, um eine schon N helle 
Beleuchtung des ganzen. Strassenterrains’ zu erhalten. Wird bei 
sehr verkehrsreichen Strassen eine noch glänzendere Erleuchtung 
gewünscht, so rückt man die Lampen näher zusammen und hängt 
sie entsprechend tiefer auf. Für eine schwächere Strassenbeleuehtung 
ist dagegen die Verwendung von Lampen für grössere Stromstärken 
(16 bis 20 A), welche auf hohen Masten in grösseren Entfernungen 
    
  
  
   
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
   
  
  
  
  
     
  
  
   
  
  
    
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