Full text: Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen für Gleichstrombetrieb

      
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
   
  
   
  
   
  
  
  
  
   
   
   
  
  
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insbesondere aber die Kostenberechnungen für ganze Anlagen, nur 
als Annäherungen anzusehen. 
Die bei. einer Einrichtung für elektrische Beleuchtung erwachsen- 
‘den Kosten sind zu trennen in Kosten der ersten Anlage und 
Kosten des Betriebes. 
Die Anlagekosten umfassen: Kaufpreis aller zu der Anlage 
gehörigen Theile, sowie Kosten der Montage und event. Abnahme. 
Zur besseren Beurtheilung der mehr oder weniger theuren Ausführung 
der Einrichtung kann man die im Ganzen ausgerechneten Anlage- 
kosten oder auch die einzelnen Hauptposten, aus welchen dieselben 
sich zusammensetzen, auf die installirte Glühlampe von 16 Kerzen 
oder auch, bei reinen Bogenlichtanlagen, auf 1°Bogenlampe aus- 
schlagen. Man spricht dann von den Anlagekosten : pro installirte 
Lampe und kann, falls man dieselben für die häufiger vorkommenden 
Fälle annähernd kennt,‘ leicht eine, überschlägliche Berechnung der 
Kosten einer Anlage vornehmen, deren Lampenzahl feststeht. 
Die Betriebskosten lassen sich am wenigsten genau angeben. 
Sie müssen jedenfalls auf 1 Brennstunde der 16kerzigen Glühlampe oder 
auf 1 Ampörestunde oder 1 Hektowatt-Stunde ausgerechnet werden. 
Sie hängen in hohem Grade davon .ab, wieviel Stunden jede Lampe 
im Durchschnitt jährlich brennt. Sie setzen sich zusammen aus: 
1. Verzinsung und Amortisation des Anlagekapitales. Kosten 
für Unterhaltung und Reparatur aller Theile. Gehalt des 
Betriebspersonales. 
2. Verbrauch an Kohlen bei Dampfmaschinen, an Gas bei Gas- 
motoren, Verbrauch von Wasser zum Speisen, Kühlen oder 
Condensiren, an Schmieröl und Putzmaterial.. Ferner Ver- 
brauch an Glühlampen und an Bögenlichtkohlen. 
Von den einzelnen hier aufgezählten Posten stehen die der ersten 
Gruppe im Allgemeinen fest. Ihr jährlicher Betrag bleibt wesentlich 
derselbe, gleichviel ob die Anlage im Durchschnitt täglich z. B. 3 
oder 6 Stunden. im Betriebe ist. Der Antheil davon, welcher auf 
1 Lampenbrennstunde entfällt, wird also um so kleiner, je grösser 
die Zahl der jährlichen Brennstunden ist. Dagegen steigt und fällt: 
der Gesammtbetrag der in der zweiten Gruppe vereinigten Posten 
ungefähr mit. der Zahl der Betriebsstunden. Doch wird auch in 
dieser Beziehung die einzelne Lampenstunde etwas billiger, wenn 
während des Betriebes Stets möglichst viele Lampen brennen, sodass 
die Maschinen voll belastet sind. Es wird dann, wie bereits mehr- 
fach hervorgehoben, eine günstigere Ausnutzung der Kohle bezw. des 
Gases erreicht als bei geringer Beanspruchung. 
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