Kapitel XI.
Maschinen für Gleichspannung.
Betriebsbedingungen.
Für verschiedene Zwecke, so z. B. zum Betriebe von Glüh-
lampen in Nebeneinanderschaltung, muss der Strom eine genau gleich-
bleibende Klemmenspannung besitzen, d. h. die Potentialdifferenz an
den Klemmen der Maschine oder an den ‚Lampen muss gleich-
bleibend erhalten werden. Diese Forderung setzt voraus, dass der
von der Maschine gelieferte Strom im umgekehrten Verhältniss zum
Widerstand des äusseren Kreises steht, dass er wächst, wenn der
Widerstand sich durch Einfügung von Lampen, die zwischen die
Hauptleitungen geschaltet werden, vermindert.
Aus zwei Ursachen, und zwar
l. dem inneren Widerstand,
2. den entmagnetisirenden Gegenwirkungen des Ankers
weicht die Spannung an den Klemmen bei voller Belastung von dem
Werthe ab, den sie (bei derselben Geschwindigkeit und Magnetisirung)
ohne Belastung besitzen würde. Der Spannungsverlust steigt mit der
Belastung. Wenn daher die Stromlieferung bei gleichbleibender
Spannung erfolgen soll, muss ein Ausgleich für den Spannungsverlust
herbeigeführt werden. Soll eine Maschine Lampen für 100Volt
Spannung betreiben, so darf bei Einschaltung sämmtlicher ‘Lampen
die Spannung nicht auf 97 oder 96 Volt herabsinken.
Sollen dagegen hintereinander geschaltete Bogenlampen oder
Triebmaschinen betrieben werden, so wird es nothwendig, die Strom-
stärke gleichbleibend zu erhalten, ohne Rücksicht darauf, wie viele
oder wie wenige Lampen oder Triebmaschinen in Thätigkeit sich
befinden.
Wenn der Widerstand des Hauptkreises durch Zuschaltung von
Lampen steigt, so wird dadurch ein verhältnissmässiges Anwachsen
der elektromotorischen Kraft der Maschine erforderlich.
Thompson, Dynamomaschinen. 14