Witterung die Schienen häufig schlüpfrig macht. Ueberdies
wurde nachträglich der Betrieb mit Anhängewagen eingeführt
und der Andrang des Publikums bald so gross, dass fast
immer beide Wagen voll besetzt sind. Infolgedessen wurden
auch die neueren Wagen mit stärkeren Motoren versehen.
Der Kontaktapparat besteht aus einem Stahlrohr mit
Kupferrolle. Die Ränder dieser Rolle sind isoliert, damit
ein auf die schützende Deckleiste des Kontaktdrahtes herab-
gefallener Telephondraht nicht mit dem stromführenden Teile
in Berührung kommen kann.
Aus demselben Grunde sind Rollengabel und Stahlrohr
mit Leder oder Segelleinen überzogen und der auf dem
Wagendache befindliche Federapparat durch einen Schutz-
kasten vollständig verdeckt.
Die Anhängewagen fallen durch ihre elegante Aus-
führung und Bauart, die derjenigen der Motorwagen im
grossen und ganzen gleichkommt, auf. In den Seitenwänden
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sind je zwei kleine und eine grosse Glasscheibe angebracht.
Der Wagenkasten ist 5,ı m lang und 2m breit. Die Sitze
sind quer angeordnet mit durchlaufendem Gang. Auf der
einen Seite des Längsganges befinden sich je zwei, auf der
anderen Seite nur je ein Sitzplatz. Dies ergiebt bei sechs
Sitzreihen ı8 Sitzplätze, wozu noch elf Stehplätze und ein
Schaffnerstand kommen.
Die Beleuchtung ist ebenso reichlich, wie bei den
Motorwagen; von zehn Lampen befinden sich sechs im
Innern, je eine auf den beiden Plattformen und je eine über
den beiden Streckenschildern. Zum Anschluss der Be-
leuchtung dient ein bewegliches Kabel zwischen Motor- und
Anhängewagen. Das Gewicht des vollständigen Anhänge-
wagens beträgt 3000 kg.
Leitungsanlage. Die Leitungsanlage bot in den
engen, krummen Strassen so viel Schwierigkeiten, wie kaum
in irgend einer anderen Stadt, da zu den vielen scharfen
Kurven noch eine grosse Zahl einmündender und kreuzender
Linien kamen.
Der Fahrdraht ist in einer Höhe von 6 m über
Schienenoberkante befestigt. Zur Befestigung der Ueber-
spannungen wurden verzierte, gusseiserne Mauerrosetten an
Häusern angebracht, bezw. schlanke Stahlrohrmaste auf-
gestellt. Die Erlaubnis zur Anbringung von Rosetten wurde
nur in vereinzelten Fällen verweigert, da die Hausbesitzer
sich bald davon überzeugten, dass weder durch den Zug der
Spanndrähte die Festigkeit der Mauern beeinträchtigt, noch
ein störendes Geräusch durch die Rosetten übertragen wird.
Die Befestigung der Rosetten wurde ohne Mörtel und
Zement durch je vier trocken eingesetzte Patent-Keil-Ver-
schraubungen bewirkt, was sich vorzüglich bewährt hat.