Full text: Die städtischen Strassen (Band 1, 1. Heft)

  
  
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wenn die Seitenstraße nahezu horizontal oder stark ansteigend sein sollte. Hat 
aber die Durchgangsstraße eine umgekehrte Neigung, so wechselt man einfach mit 
dem Gefälle der Bordsteinlinie a’c, sowie b’d und läßt die Höhenrückenlinie statt 
im Punkte ce im Punkte d tangieren. 
Nachdem nunmehr die entsprechenden Lösungen für die sämtlichen, bei Straßen- 
abzweigungen und -Einmündungen möglichen Fälle gegeben sind, kann auf 
die nähere Behandlung der Straßenkreuzungen verzichtet werden. Denn eine 
jede Straßenkreuzung kann als Vereinigung einer rechtsseitigen mit einer links- 
seitigen Straßenabzweigung oder -Einmündung aufgefaßt werden. Für jede Hälfte 
der Straßenkreuzung ist also dieselbe Lösung anzuwenden, wie für die betreffende 
Art der Straßenabzweigung oder Straßeneinmündung. Nur eine Frage ist hierbei 
noch zu erörtern: Welche Straße soll im gegebenen Falle als Durchgangsstraße 
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Durchgangsstrasse (steigt stark) 
Höhenrücken. _ 4 R 5 2 & _ _Höhenrücken. 
  
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Fig. 104. 
und welche als Seitenstraße aufgefaßt werden? Die Antwort lautet: Bei Straßen- 
kreuzungen ist, wenn die Verkehrsbedeutung beider Straßen nahezu 
die gleiche ist, stets die steilere der beiden Straßen, im übrigen die 
Straße mit dem lebhafteren Verkehr als Durchgangsstraße zu behan- 
deln. Nur in dem Falle, wo die eine Straße so steil ist, daß sie das nach den 
jeweiligen örtlichen Verhältnissen als äußerste Grenze anzusehende Neigungsver- 
hältnis erreicht oder demselben sehr nahe kommt und gleichzeitig der anderen 
Straße an Verkehrsbedeutung nicht zu sehr nachsteht, würde man zweckmäßig die 
weniger lebhafte als Durchgangsstraße zu behandeln haben. Anderenfalls würde man 
notgedrungen für gewisse Teile der Fahrbahn an der Kreuzungsstelle Neigungs- 
verhältnisse schaffen, welche über die angenommene äußerste Grenze hinausgehen. 
Die im vorstehenden entwickelten Regeln lassen sich auch auf diejenigen Fälle 
erweitern, wo mehr als zwei Straßen sich in einem Punkte kreuzen; naturgemäß 
     
   
  
  
  
  
  
  
   
    
    
   
    
   
  
  
  
    
   
  
  
   
  
  
  
  
  
	        
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