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I. Abschnitt.
Verschiedene Arten von Strassen und allgemeine Lage
derselben im Stadtplane.
Mannigfache Gesichtspunkte sind es, nach denen sowohl bei Anlage neuer Straßen,
wie bei der Verbreiterung und beim Ausbau bestehender Straßen verfahren werden
muß. Allgemeingültige Grundsätze darüber, welche Anforderungen in erster Linie
zu beachten sind, lassen sich aber nicht aufstellen; vielmehr ist dies von den
jeweiligen örtlichen Verhältnissen abhängig. In der nachfolgenden Aufzählung
und Besprechung aller derjenigen Erwägungen, welche auf den
Entwurf und die Ausführung städtischer Straßen bestimmend ein-
zuwirken haben, soll daher auch keineswegs die gewählte Reihen-
folge einen allgemein gültigen Maßstab für die Wichtigkeit der
einzelnen Gegenstände der Abhandlung abgeben.
1. Kapitel.
Anforderungen des Verkehres.
Bevor die heute fast überall bestehenden gesetzlichen Regelungen für die
Aufstellung einzelner Straßenfluchtlinien und ausgedehnter Bebauungspläne vorhanden
waren, hat sich die natürliche Entwickelung der meisten unserer deutschen Städte
im Laufe unseres Jahrhunderts der Regel nach derart vollzogen, daß die Ausdehnung
der Bebauung hauptsächlich in der Richtung der vorhandenen, nach außen hin-
führenden Landstraßen erfolgte*). Denn diese strahlenförmig vom Stadtinnern, dem
Verkehrscentrum der Stadt, nach außen hin verlaufenden Radialstraßen ver-
mitteln in erster Linie den Verkehr zwischen Stadt und Land, weiterhin aber auch
den Verkehr der äußeren Stadtteile mit dem Stadtinnern. Ihre Verkehrsbedeutung
wächst naturgemäß mit der Annäherung an den Verkehrsmittelpunkt. Die Bebauung
in den von den Radialstraßen eingeschlossenen Sektoren ist in der Regel weniger
lebhaft vorgeschritten, so daß die typische Grundrißgestalt einer der naturgemäßen
Entwickelung überlassenen Stadt einen geschlossenen Stadtkern mit strahlenförmigen
*) Siehe: Moderne Stadterweiterungen. Vortrag von R. Baumeister. Hamburg 1837.
So u.