zeigt in seinem mittleren bekiesten Teile einen starken, äußerst unschön wirkenden
Höhenrücken. Weitere Beispiele ließen sich fast aus allen älteren Städten anführen.
So thut man also den Anliegern bestehender Straßen in der Regel einen Gefallen,
wenn man die Straßen senkt. In der That wird man denn auch die Bemerkung
machen, daß Nivellementsveränderungen für ältere Straßen meist nur dann Wider-
sprüche durch die Anlieger erfahren, wenn es sich um Aufhöhung der Straßen
handelt.
Umgekehrt muß man bei Höhenfestsetzungen für neue Straßen verfahren.
Hier ist es gut, die Straßenkrone gegen das angrenzende Gelände zu erhöhen, und
zwar zunächst aus Rücksichten auf den Anbau. Dieser letztere vollzieht sich näm-
lich an Straßendäimmen mäßiger Höhe insofern leichter, als die Kosten für die
Kellerausschachtung zum Teil gespart, die noch sich ergebenden Ausschachtungsmassen
aber zur Auffüllung der freibleibenden Grundstücksteile Verwendung finden und
daher auf dem Grundstücke selbst untergebracht werden können. Dadurch werden
die zur Herstellung der Baulichkeiten nötigen Erdarbeiten ganz wesentlich ver-
billist. Ein weiterer Umstand spricht für die Anordnung solcher mäßig hohen
Straßendämme in neueren Stadtteilen: nämlich der in den Städten meist vorhandene
Mangel an Schuttabladeplätzen. Die Straßenanschüttungen — sofern nur faulige
und zur Dammbildung ungeeignete Stoffe, wie Müll, Stroh u. s. w. ferngehalten
werden — bieten die besten Schuttabladeplätze, welche man sich denken kann. Man
erreicht auf diesem Wege einen doppelten Vorteil: einmal eine gute und billige
Herstellung der Straßendämme und sodann eine Regelung des für jede Stadt hygienisch
und wirtschaftlich sehr wichtigen Schuttabfuhrwesens.
Endlich wird die Anordnung erhöhter Straßendämme oft durch die Grund-
wasser- und Entwässerungsverhältnisse veranlaßt. Daß bei Anlage neuer Stadtteile auf
solchem Gelände, welches infolge des hohen Grundwasserstandes zur Versumpfung
neigt oder welches zeitweiligen Ueberschwemmungen ausgesetzt ist, die neuen Straßen
möglichst hoch anzuordnen sind, bedarf wohl nicht der näheren Ausführung. Aber
auch für solches Gelände, bei welchem Versumpfungs- oder Ueberschwemmungs-
gefahren nicht bestehen, kann die Rücksicht auf eine ordnungsmäßige Kellerent-
wässerung durch unterirdische Kanalisation eine Erhöhung der Straßendämme gegen
die angrenzende Bodenfläche bedingen.
Die schwierigste Frage bei der Aufstellung eines Kanalisationsentwurfes pflegt
nämlich die Höhenfeststellung für die Ausmündung des Hauptsammelkanals zu sein.
Man wird in der Regel, soweit die Rücksichtnahme auf eine ordnungsmäßige Keller-
entwässerung für die bestehenden Stadtteile dies zuläßt, danach streben, die Aus-
mündungsstelle möglichst hoch anzuordnen, und zwar da, wo es sich um einen
einfachen Ablauf der Kanalwasser in einen Fluß handelt, deshalb, um den Einfluß
der höheren Flußwasserstände auf das Kanalnetz möglichst zu verringern, und da,
wo die Kanalwasser durch Pumpwerke gehoben werden müssen, aus dem Grunde,
um die Pumparbeit möglichst zu vermindern. Ist nun für eine Stadt die Höhe der
Ausmündungsstelle des Hauptkanals nach diesen Rücksichten und anderen örtlichen
Verhältnissen bestimmt, dann ist — wenigstens für die in der Ebene gelegenen
Städte mit sehr flachen Kanalgefällen — die Höhe der übrigen Kanäle in verhältnis-
mäßig engen Grenzen festgelegt. Nach diesen Kanalhöhen müssen sich nun
sämtliche neu anzulegende Straßen richten, wenn eine ordnungsmäßige Keller-
entwässerung möglich sein soll; einzelne tiefer liegende Geländeflächen müssen also
aufgehöhte Straßendämme erhalten. So hat aus diesem Grunde beispielsweise das
ganze um den „Königsplatz“ in der Kölner Neustadt gelegene Stadtviertel Straßen-
dämme bis zu 6m Höhe erhalten müssen. Aus ähnlichen Erwägungen heraus sind
für den größten Teil der Stadterweiterung von Torgau nach dem vom Verfasser