Full text: Die städtischen Strassen (Band 1, 1. Heft)

  
  
zeigt in seinem mittleren bekiesten Teile einen starken, äußerst unschön wirkenden 
Höhenrücken. Weitere Beispiele ließen sich fast aus allen älteren Städten anführen. 
So thut man also den Anliegern bestehender Straßen in der Regel einen Gefallen, 
wenn man die Straßen senkt. In der That wird man denn auch die Bemerkung 
machen, daß Nivellementsveränderungen für ältere Straßen meist nur dann Wider- 
sprüche durch die Anlieger erfahren, wenn es sich um Aufhöhung der Straßen 
handelt. 
Umgekehrt muß man bei Höhenfestsetzungen für neue Straßen verfahren. 
Hier ist es gut, die Straßenkrone gegen das angrenzende Gelände zu erhöhen, und 
zwar zunächst aus Rücksichten auf den Anbau. Dieser letztere vollzieht sich näm- 
lich an Straßendäimmen mäßiger Höhe insofern leichter, als die Kosten für die 
Kellerausschachtung zum Teil gespart, die noch sich ergebenden Ausschachtungsmassen 
aber zur Auffüllung der freibleibenden Grundstücksteile Verwendung finden und 
daher auf dem Grundstücke selbst untergebracht werden können. Dadurch werden 
die zur Herstellung der Baulichkeiten nötigen Erdarbeiten ganz wesentlich ver- 
billist. Ein weiterer Umstand spricht für die Anordnung solcher mäßig hohen 
Straßendämme in neueren Stadtteilen: nämlich der in den Städten meist vorhandene 
Mangel an Schuttabladeplätzen. Die Straßenanschüttungen — sofern nur faulige 
und zur Dammbildung ungeeignete Stoffe, wie Müll, Stroh u. s. w. ferngehalten 
werden — bieten die besten Schuttabladeplätze, welche man sich denken kann. Man 
erreicht auf diesem Wege einen doppelten Vorteil: einmal eine gute und billige 
Herstellung der Straßendämme und sodann eine Regelung des für jede Stadt hygienisch 
und wirtschaftlich sehr wichtigen Schuttabfuhrwesens. 
Endlich wird die Anordnung erhöhter Straßendämme oft durch die Grund- 
wasser- und Entwässerungsverhältnisse veranlaßt. Daß bei Anlage neuer Stadtteile auf 
solchem Gelände, welches infolge des hohen Grundwasserstandes zur Versumpfung 
neigt oder welches zeitweiligen Ueberschwemmungen ausgesetzt ist, die neuen Straßen 
möglichst hoch anzuordnen sind, bedarf wohl nicht der näheren Ausführung. Aber 
auch für solches Gelände, bei welchem Versumpfungs- oder Ueberschwemmungs- 
gefahren nicht bestehen, kann die Rücksicht auf eine ordnungsmäßige Kellerent- 
wässerung durch unterirdische Kanalisation eine Erhöhung der Straßendämme gegen 
die angrenzende Bodenfläche bedingen. 
Die schwierigste Frage bei der Aufstellung eines Kanalisationsentwurfes pflegt 
nämlich die Höhenfeststellung für die Ausmündung des Hauptsammelkanals zu sein. 
Man wird in der Regel, soweit die Rücksichtnahme auf eine ordnungsmäßige Keller- 
entwässerung für die bestehenden Stadtteile dies zuläßt, danach streben, die Aus- 
mündungsstelle möglichst hoch anzuordnen, und zwar da, wo es sich um einen 
einfachen Ablauf der Kanalwasser in einen Fluß handelt, deshalb, um den Einfluß 
der höheren Flußwasserstände auf das Kanalnetz möglichst zu verringern, und da, 
wo die Kanalwasser durch Pumpwerke gehoben werden müssen, aus dem Grunde, 
um die Pumparbeit möglichst zu vermindern. Ist nun für eine Stadt die Höhe der 
Ausmündungsstelle des Hauptkanals nach diesen Rücksichten und anderen örtlichen 
Verhältnissen bestimmt, dann ist — wenigstens für die in der Ebene gelegenen 
Städte mit sehr flachen Kanalgefällen — die Höhe der übrigen Kanäle in verhältnis- 
mäßig engen Grenzen festgelegt. Nach diesen Kanalhöhen müssen sich nun 
sämtliche neu anzulegende Straßen richten, wenn eine ordnungsmäßige Keller- 
entwässerung möglich sein soll; einzelne tiefer liegende Geländeflächen müssen also 
aufgehöhte Straßendämme erhalten. So hat aus diesem Grunde beispielsweise das 
ganze um den „Königsplatz“ in der Kölner Neustadt gelegene Stadtviertel Straßen- 
dämme bis zu 6m Höhe erhalten müssen. Aus ähnlichen Erwägungen heraus sind 
für den größten Teil der Stadterweiterung von Torgau nach dem vom Verfasser
	        
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