Full text: Die städtischen Strassen (Band 1, 1. Heft)

  
  
  
   
     
Zuckersiederei,\\\ sehr 
    
Geltung kommen und da das ganze Straßenbild ein mehr malerisch bewegtes wird. 
Das Bestreben, die alten Straßen durch Anschneiden in den Konvexen unbedingt 
zu begradigen — auch „Begradigungswut“ genannt”) — hat nach dem Vorigen 
nicht seine Berechtigung. Man kann also, wenn die Grundstücke in den 
Konkaven tiefer sind, als diegegenüberliegenden in den Konvexen, falls 
sonst der bauliche Zustand der Gebäude auf beiden Straßenseiten annähernd der 
gleiche ist und falls nicht zu scharfe für den Verkehr störende Krümmungen 
geschaffen werden, das fluchtlinienmäßige Anschneiden unbedingt in den 
Konkaven vornehmen und dadurch ohne Schädigung anderer Rück- 
sichten eine wesentlich billigere Straßenverbreiterung herbeiführen **). 
Der Plan in Fig. 13 einer Strecke der Glauchaer Straße zu Halle zeigt bei- 
spielsweise eine derartige Anordnung. Zu einer Begradigung der Straße hätten die 
Grundstücke auf der Südseite der Glauchaer Straße angeschnitten werden müssen, 
was bei der geringen Tiefe von einzelnen Grundstücken voraussichtlich den Ankauf 
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Fig. 13. Fluchtlinienfestsetzung für die Glauchaer Straße zu Halle a. S. 
dieser letzteren in ganzer Ausdehnung zur Folge gehabt haben würde. Man hat 
daher statt dessen, auf Vorschlag des Verfassers, aus wirtschaftlichen Gründen ledig- 
lich die gegenüberliegenden, sehr tiefen und zudem teilweise der Stadt gehörigen 
Grundstücke zur Straßenverbreiterung herangezogen, ohne daß dadurch Verkehrs- 
oder sonstige allgemeine Interessen geschädigt worden wären. 
Auch in den noch nicht bebauten Stadtteilen wird man, wenn nicht andere 
schwerwiegende Gründe des Verkehres, der Hygiene oder der Schönheit dagegen 
sprechen, die Straßen so anzuordnen haben, daß sie bei den einmal bestehenden 
Besitzverhältnissen möglichst den Anliegern Gelegenheit geben, ihre Grundstücke in 
vorteilhafter Weise zu Bauplätzen auszunutzen. Allzuschräge Schnitte der Terrain- 
grenzen mit der Straße, Liegenlassen einzelner, für eine selbständige Bebauung 
nicht geeigneter Grundstücksteile, wird man nach Möglichkeit zu vermeiden haben. 
*), Siehe: Henrici, „Von welchen Gedanken sollen wir uns beim Ausbau unserer deutschen 
Städte leiten lassen?* 8. 14. — Ferner: Preisgekrönter Entwurf für die Stadterweiterung Mün- 
chens. S. 2. 
**) Siehe: Stübben, a. a. O., 8. 299—301. 
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
    
   
      
   
   
  
  
  
  
  
   
    
    
    
   
    
   
  
    
   
	        
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