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auch dessen seit etwa 1400 Jahren in freier Feldlage befindliche Hauptstraßen
bis heute fast unverändert ihre Lage beibehalten haben. Die nach Rheindorf, bezw.
Köln führende „Alte Straße“ deckt sich noch fast genau mit der ehemaligen via
praetoria, der nach Düren gerichtete jetzige „Viehweg“ mit der via decumana;
außerdem sind die äußeren Begrenzungen des Lagers noch heute im Osten, Westen
und Süden durch Straßen gekennzeichnet.
Nebenbei sei bemerkt, daß die heutige Stadt Bonn nicht wie Köln aus einer
planmäßig angelegten römischen Stadtanlage, sondern aus einer planlos südlich des
römischen Lagers an der Coblenzer Straße entstandenen bürgerlichen Niederlassung
ihren Ursprung herleitet. Diese Ansiedelung erhielt um 1240 durch Erzbischof Konrad
von Hochstaden eine mittelalterliche Befestigung durch Mauern und Türme, welche
im 17. Jahrhundert durch vorgeschobene Bastionen für Geschützverteidigung ein-
gerichtet wurde. Die Linien der mittelalterlichen Befestigung, wie die Ziekzack-
linien der späteren Bastionen, sind in dem heutigen städtischen Straßennetz ebenso,
wie die Linien des römischen Lagers noch wohl erkennbar RI
Die Gebäude einer älteren Straße stammen meistens aus den verschiedensten
Zeitaltern. Es ist daher natürlich, daß die Erneuerung der Häuser, d. h. der Ersatz
baufälliger oder den Zeitverhältnissen nicht mehr entsprechender Gebäude, stets nach
und nach geschieht. In einer solchen Straße wird in der Regel fortwährend gebaut.
Hieraus ergiebt sich nun mit Notwendigkeit, daß bei jedem einzelnen Bau nur
geringfügige Abweichungen in der Richtung oder der Höhenlage der Straße, wie sie
neuerdings durch die Fluchtlinien und Höhenpläne vorgeschrieben zu werden pflegen,
vorkommen können. Da dies fortdauernd durch Generationen hindurch bei allen
einzeln nacheinander errichteten Neubauten der Fall ist, so wird, wie wir oben
gesehen haben, in der Richtung und in der Höhenlage der Straße im großen
und ganzen sich auch im Laufe von Jahrhunderten nur wenig ändern. Auch mit
der Anlage und erstmaligen Bebauung neuer Straßen nach den einmal festgesetzten
Fluchtlinien wird daher die Richtung und die Höhenlage der Straßen in der Regel
für alle Zeiten festgelegt sein.
Hat man sich also, lediglich den Besitzgrenzen zuliebe, wie sie vor der Zer-
teilung des Baulandes in einzelne Baustellen bestanden, entschlossen, der Straße
eine bestimmte Lage und Richtung zu geben, so würden unsere Nachkommen für
diese Maßregel schwerlich ein Verständnis haben, nachdem die ursprünglichen Besitz-
grenzen vollständig verwischt sind, die Straßen als solche aber ihre anfängliche Lage
und Richtung nahezu vollkommen beibehalten haben.
An dieser Stelle mag auch darauf hingewiesen werden, daß dem augenblick-
lichen Vorhandensein ausgedehnter Bahnhofsflächen innerhalb des Stadtgebietes inso-
fern oft zu große Bedeutung beigemessen wird, indem man den Bebauungsplan
so einrichtet, als ob diese Verhältnisse von dauerndem Bestande sein müßten.
Zahlreiche Beispiele von Bahnhofsumbauten innerhalb der letzten Jahrzehnte, so
z. B. in Hannover, Düsseldorf, Hildesheim, Halle a. 8S., Bremen, Altona u. s. W.,
haben aber gezeigt, wie mit einem Schlage große Flächen, welche bisher dem
Bahnbetriebe dienten, verlassen und der Bebauung erschlossen werden können. Man
wird daher stets gut thun, wenn man bei Aufstellung eines Bebauungsplanes die
Straßenzüge so einrichtet, daß sie auch für denjenigen Fall in einen verständigen
Bebauungsplan hineinpassen, wenn der jetzt vorhandene Bahnhof plötzlich ver-
schwindet und vielleicht in mehr außen gelegene Stadtbezirke verlegt wird. Das-
selbe gilt, und vielleicht in noch höherem Maße, von vorhandenen Festungswerken.
Freilich wird ein Bebauungsplan, welcher auf die augenblicklichen Interessen
*) Nach freundlichen Mitteilungen des Herrn Stadtbaurats R. Schultze in Bonn.
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