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einige Mängel auf; denn es wäre wohl eine größere Abstufung in der Breite der
einzelnen Straßen, je nach ihrer Bedeutung, und vor allem eine Verbreiterung der
Hauptstraße sehr am Platze gewesen; auch eine den vorhandenen Terrainverhält-
nissen mehr angepasste Führung der Straßenzüge und die für einen Luftkurort
gewiß wünschenswerte Anordnung von Vorgärten in geeigneten Straßenstrecken
hätten sicherlich nur zur Verbesserung des ganzen Bebauungsplanes beitragen können;
ebenso die Anlage noch weiterer Plätze mehr in der Mitte des Ortes statt am Rande
desselben, wo doch Luft und Licht ohnehin in reichlichem Maße vorhanden sınd.
Das Vorgehen der Staatsregierung aber kann im vorliegenden Falle nur mit leb-
hafter Freude begrüßt werden; darf doch vielleicht hieran die Hoffnung geknüpft
werden, daß in den maßgebenden Kreisen seit Ablehnung der Adickesschen An-
träge ein gewisser Umschwung sich vollzieht.
4. Kapitel.
Anforderungen der Hygiene.
Im Vorstehenden ist gezeigt worden, daß bei der Aufstellung eines Bebauungs-
planes den Anforderungen des Verkehres, sowie den Rücksichten auf den Anbau
und auf vorhandene Grundstücksgrenzen genügt werden muß. Nun kommt hinzu,
daß auch die berechtigten Anforderungen der Hygiene zu beachten sind. Diese
zielen im wesentlichen darauf hin, daß möglichst viel Luft und Licht den Woh-
nungen zugeführt wird. Was die nötige Luftzufuhr anlangt, so wird dieselbe
in erster Linie durch die oben schon erwähnten baupolizeilichen Bestim-
mungen ermöglicht, nach welchen die Bauhöhe und die Inanspruchnahme der Grund-
Aäche durch Bauwerke beschränkt, unter Umständen auch eine gewisse Entfernung
der Baulichkeiten voneinander vorgeschrieben wird. In zweiter Linie kann diesen
hygienischen Anforderungen nach vermehrter Luft- und Lichtzuführung aber auch
schon durch die Anordnung des Bebauungsplanes entsprochen werden, indem
man die Straßen genügend breit macht, sie mit Baumanpflanzungen
versieht, die Baublöcke möglichst zweckmäßig gestaltet, öffentliche
Plätze mit gärtnerischem Schmuck anlegt, den einzelnen Straßen eine
solche Richtung giebt, daß sie nicht zu sehr vorherrschenden Winden
ausgesetzt sind, und indem man endlich Lage und Richtung der Straßen
so anordnet, daß die einzelnen Gebäude eine möglichst vorteilhafte
Belichtung durch die Sonne erfahren müssen.
Die Forderung, die Straßen möglichst zu verbreitern, widerspricht
einigermaßen dem oben Ausgeführten, wonach bei stilleren, dem Geschäftsverkehr
nicht so sehr ausgesetzten Straßen, den „Wohnstraßen”, die Straßenbreite nicht zu
groß gewählt werden soll, damit die von den Anliegern zu tragenden Straßenbau-
kosten nicht zu hoch werden und demgemäß die Einrichtung billiger Wohnungen
nicht erschweren. Man wird aber oft einen Ausgleich darin finden können,
daß man unter Beibehaltung geringer Straßenbreiten mit billiger Herstellungsart
Vorgärten anordnet. Dies ergiebt eine weiträumigere Bebauung, ohne daß eine
Erhöhung der Straßenausbaukosten durch vermehrte Herstellungskosten und ver-
mehrte Abgabe von Gelände zu Straßenzwecken eintritt, da die Vorgärten ja den
Anliegern zur Benutzung überlassen bleiben.
Der Umstand, daß durch die Anordnung von Vorgärten die Häuser weiter von