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wird man sich beim Entwurf von Bebauungsplänen auch diese Anforderungen der
Hygiene stets vor Augen halten müssen. Zuweilen werden nach Festlegung der
meistens bestimmt gegebenen Hauptverkehrslinien bei der Wahl der Richtung für
die eigentlichen Wohnstraßen manche Freiheiten gestattet sein. Dann kann man, ohne
andere wichtige Interessen zu verletzen, der hygienischen Forderung Genüge leisten.
Fig. 19. Lageplan des sogen. „Königsviertels* zu Halle a. S.
Fig. 19 stellt einen schon vor einigen Jahrzehnten erbauten Teil der Stadt Halle dar,
in welchem die Straßen sämtlich die angegebene Richtung diagonal zur Nord-Süd-
und zur West-Ost-Linie erhalten haben. Der Stadtteil fügt sich auch bezüglich
der Verkehrsrichtungen gut in den übrigen Stadtplan ein: so sind also hier hygie-
nische Vorteile erreicht worden, ohne daß andere wichtige Rücksichten beiseite ge-
lassen werden mußten.