ar
erzielt wird. Es wäre aber durchaus falsch, wollte man die Regel überall zur
Anwendung bringen. Nehmen wir beispielsweise an: Eine Straße habe eine Gesamt-
breite von 7m — ein Maß, das in älteren Stadtteilen sehr häufig vorkommen wird —
so müßten nach der allgemeinen Regel die Bürgersteige höchstens je En —=1,79m,
mindestens aber je - — 1,40 m breit sein. Für die Fahrbahn verbliebe sonach
eine Breite von 3,50 bis 4,20 m, ein Maß, das, wie wir später sehen werden, für
eine Wagenreihe zwar überflüssig breit ist, für zwei sich begegnende Fuhrwerke
aber nicht ausreicht. Hat also die betreffende Straße einen lebhaften Wagenverkehr
zu bewältigen, während der Fußgängerverkehr dagegen nur verhältnismäßig unbe-
deutend ist, so wird diese Straßeneinteilung eine zweckmäßige nicht genannt werden
können. Richtiger wird man vielmehr im vorliegenden Falle verfahren, wenn man
zunächst davon ausgeht, daß unter allen Umständen eine Fahrdammbreite erforder-
lich ist, welche für zwei sich begegnende Fuhrwerke ausreicht. Nach
den weiter unten folgenden Auseinandersetzungen genügt hierfür das Maß von 5,00. m,
so daß für die beiderseitigen Bürgersteige je 1,0 m verbleibt. Bei einem derartigen
Straßenprofil wird eine Verkehrsstockung voraussichtlich nicht eintreten können, da
die Wagen stets ungestört aneinander vorüberfahren, die Fußgänger ausnahmsweise
aber auch die Fahrbahn mit benutzen können.
Ein anderes Beispiel vom Mißbrauch solcher allgemeinen Regeln: Eine neue
Straße ist anzulegen; man wählt für ihre gesamte Breite das Maß von 15 m,
natürlich nur, weil es so schön in das Deeimalsystem hineinpaßt, und ohne sich
sonst gerade viel dabei zu denken. Nun kommt die Regel von der Querprofil-
einteilung zur Anwendung. Jeder Bürgersteig soll eine Breite gleich dem vierten
bis fünften Teile der gesamten Straßenbreite erhalten; !ı von 15 ist 3,75 m und
1; — 3 m; wählen wir also das ungefähre Mittel gleich 3,50 m. Alsdann bleibt
für die Fahrbahn eine Breite von 15,00—2.3,50 m = 8,00 m übrig. Ein
schweres Fuhrwerk braucht für seine Fortbewegung auf der Straße erfahrungsgemäß
einen Streifen von 2,5 m Breite; mithin ist die Fahrbahn von 8 m Breite für drei
gleichzeitig aneinander vorüberfahrende Fuhrwerke zu breit, für vier aber zu schmal.
Außefdem wird das Maß von 3,50 m Breite für jeden Bürgersteig bei der Verkehrs-
bedeutung einer Straße, in welcher nur je drei schwere Fuhrwerke zeitweilig neben-
einander fahren, im allgemeinen als zu reichlich zu bezeichnen sein. Es könnte
unbedenklich um je 0,25 m verkleinert werden. Eine Querprofilseinteilung derart,
daß die Fahrbahn 7,50 m, jeder der beiderseitigen Fußwege aber 3,25 m, die Straße
selbst somit nur 7,50 + 2.3.25 = 14 m wird, ist zweifellos praktischer, als die
15 m breite Straße mit ihrer schablonenmäßigen Querprofilsanordnung. Denn dem
Verkehr dienen, wie nachgewiesen, beide Straßenprofile gleich gut; in der Luft-
und Lichtzufuhr für die Häuser aber kann durch die Verengerung der Straßenbreite -
um 1m schwerlich eine wahrnehmbare Verschlechterung eintreten; dahingegen erspart
man nicht unwesentlich an Straßenland und Straßenausbaukosten.
Geht man bei der Breitenbestimmung für die weniger bedeu-
tenden Straßen mit weiser Beschränkung vor, dann kann man dafür
um so eher den Hauptgeschäftsstraßen oder besonders gut gelegenen
Wohnstraßen eine größere Breite geben; den ersteren in Rücksicht auf
den stets wachsenden Verkehr, den letzteren zum Zwecke der Anlage von Baum-
anpflanzungen.
Die angeführten Beispiele zeigen wohl zur Genüge die Richtigkeit des schon
im I. Abschnitte ausgesprochenen Satzes, daß es durchaus nötig ist, bei
jeder fluchtlinienmäßigen Breitenbestimmung einer Straße, und zwar