Full text: Die städtischen Strassen (Band 1, 2. Heft)

IN Apschnitt. 
Konstruktion und Unterhaltung der Straßen. 
1. Kapitel: 
Der Straßenkörper. 
Erdarbeiten in größerem Umfange werden bei Straßenbauten in älteren be- 
bauten Stadtteilen nur äußerst selten vorkommen. Hier wird es sich vielmehr in 
den meisten Fällen um geringfügige Regulierungen des Straßenplanums handeln, 
und zwar der Regel nach um Abträge, da die altstädtischen Straßen in früheren 
Zeiten vor der allgemeinen Einführung der Pflasterungen sich erfahrungsgemäß 
allmählich mehr und mehr erhöht haben. (Vergl. das vorhergehende Heft dieses 
Bandes, 8. 65—68.) Das Abtragen der Straßen kann daher bis zu einem gewissen 
Grade für die angrenzenden Häuser nur von Vorteil sein. Innerhalb der altstädtischen 
Bebauung werden nur dann erheblichere Erdarbeiten in Frage kommen, wenn in 
Rücksicht auf die Hochwassergefahren und Grundwasserverhältnisse oder aus ähn- 
lichen Ursachen spätere Straßenerhöhungen nivellementsmäßig festgesetzt worden 
waren und wenn nach erfolgter Neubebauung solcher Straßenstrecken die plan- 
mäßige Straßenerhöhung auf einmal vorgenommen werden soll (siehe a. a. O.). Da 
es sich hierbei stets um bebaute Straßen handelt, deren Verkehr auf längere Zeit 
nicht unterbrochen werden darf, so wird man den Straßenkörper auf die schnellste 
Weise, ohne Ansehung der Kosten, durch Herbeischaffung von gutem Schüttmaterial 
(am besten Sand und Kies), aufhöhen und unmittelbar nach erfolgter Aufhöhung 
mit der Straßendecke versehen. 
Anders liegt die Sache in neu herzustellenden noch unbebauten oder nur 
spärlich angebauten Stadtteilen. In diesen hat man bei der Feststellung der 
Straßenhöhen meist vollkommen freie Hand. Man wird daher die Straßenkrone 
fast ausnahmslos von vornherein in einer solchen Höhenlage anordnen können, daß 
für sie nicht allein die Gefahr jedweder Ueberschwemmung vollkommen aus- 
geschlossen ist, sondern daß sogar die Kellergeschosse der später zu errichtenden 
Neubauten über den höchsten Grundwasserspiegel zu liegen kommen. Auch andere 
Rücksichten, wie etwa der Erleichterung des Anbaues oder der ästhetisch be- 
friedigenden Ausgestaltung des Längenprofils wird man bei neu anzulegenden 
Straßen im Städteerweiterungsgebiete der Regel nach ohne Schwierigkeiten Rech- 
nung tragen können. 
Genzmer, Städt. Straßen. 2. . 10 
 
	        
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