IN Apschnitt.
Konstruktion und Unterhaltung der Straßen.
1. Kapitel:
Der Straßenkörper.
Erdarbeiten in größerem Umfange werden bei Straßenbauten in älteren be-
bauten Stadtteilen nur äußerst selten vorkommen. Hier wird es sich vielmehr in
den meisten Fällen um geringfügige Regulierungen des Straßenplanums handeln,
und zwar der Regel nach um Abträge, da die altstädtischen Straßen in früheren
Zeiten vor der allgemeinen Einführung der Pflasterungen sich erfahrungsgemäß
allmählich mehr und mehr erhöht haben. (Vergl. das vorhergehende Heft dieses
Bandes, 8. 65—68.) Das Abtragen der Straßen kann daher bis zu einem gewissen
Grade für die angrenzenden Häuser nur von Vorteil sein. Innerhalb der altstädtischen
Bebauung werden nur dann erheblichere Erdarbeiten in Frage kommen, wenn in
Rücksicht auf die Hochwassergefahren und Grundwasserverhältnisse oder aus ähn-
lichen Ursachen spätere Straßenerhöhungen nivellementsmäßig festgesetzt worden
waren und wenn nach erfolgter Neubebauung solcher Straßenstrecken die plan-
mäßige Straßenerhöhung auf einmal vorgenommen werden soll (siehe a. a. O.). Da
es sich hierbei stets um bebaute Straßen handelt, deren Verkehr auf längere Zeit
nicht unterbrochen werden darf, so wird man den Straßenkörper auf die schnellste
Weise, ohne Ansehung der Kosten, durch Herbeischaffung von gutem Schüttmaterial
(am besten Sand und Kies), aufhöhen und unmittelbar nach erfolgter Aufhöhung
mit der Straßendecke versehen.
Anders liegt die Sache in neu herzustellenden noch unbebauten oder nur
spärlich angebauten Stadtteilen. In diesen hat man bei der Feststellung der
Straßenhöhen meist vollkommen freie Hand. Man wird daher die Straßenkrone
fast ausnahmslos von vornherein in einer solchen Höhenlage anordnen können, daß
für sie nicht allein die Gefahr jedweder Ueberschwemmung vollkommen aus-
geschlossen ist, sondern daß sogar die Kellergeschosse der später zu errichtenden
Neubauten über den höchsten Grundwasserspiegel zu liegen kommen. Auch andere
Rücksichten, wie etwa der Erleichterung des Anbaues oder der ästhetisch be-
friedigenden Ausgestaltung des Längenprofils wird man bei neu anzulegenden
Straßen im Städteerweiterungsgebiete der Regel nach ohne Schwierigkeiten Rech-
nung tragen können.
Genzmer, Städt. Straßen. 2. . 10