Full text: Die städtischen Strassen (Band 1, 2. Heft)

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$ 7. Alle Gegenstände von geschichtlichem, künstlerischem oder sonstigem Werte, welche 
beim Ausheben des Bodens aufgefunden werden, verpflichtet sich der Unternehmer an den ban- 
leitenden Beamten abzuliefern. Der Unternehmer entsagt zu Gunsten der Stadtverwaltung allen 
Ansprüchen an solche Gegenstände und verpflichtet sich, die gleiche Verzichtleistung jedem von 
ihm beschäftigten Angestellten und Arbeiter aufzuerlegen. 
$ 8. Der Unternehmer muß auf seine Kosten die nötigen Absperrungen und die Beleuch- 
tung der Baustelle bei Nacht besorgen, sowie alle diejenigen Vorkehrungen treffen, die erforder- 
lich sind, daß der öffentliche Verkehr nicht gestört, etwaigen Unglücksfällen vorgebeugt und 
allen polizeilichen Anordnungen genügt wird. 
$ 9. Der Unternehmer hat für die Dauer der Arbeitsausführungen unentgeltlich für guten 
Abfluß aller etwa in Betracht kommenden Wasserläufe zu sorgen. Auch muß derselbe nach 
Vollendung der Arbeiten die Baustelle auf seine Kosten vollständig säubern lassen. 
Aufgestellb,  :.2..282; a rn 1922 
Die Bauverwaltung: 
Anerkannte > denken. I 
Der Unternehmer: 
1% 
Besondere Bedingungen für die Lieferung von Schottersteinen 
zu Strassenbauten. 
$ 1. Angebote. Die Vergebung der Lieferungen findet im Wege des öffentlichen Verdings 
Bas, Zu diesem Zwecke st auf 2. ar. 800 auf dem Stadtbauamt, hierselbst, 
Verhandlung anberaumt, bis zu welcher die von den Anbietern am Schlusse der Bedingungen und 
am Schlusse des Angebots vollzogenen Verdingshefte unter Beifügung eines Probesteines, welcher 
mit dem Siegel des Anbieters und der Bezeichnung des Bruches, welchem derselbe entnommen 
ist, versehen sein muß, an das Stadtbauamt einzureichen sind. Anspruch auf Berücksichtigung 
haben nur solche Anbieter, welche sich über Ausführung größerer Lieferungen zufriedenstellend 
auszuweisen vermögen. - Die Anbieter bleiben cn ee 
ara. an ihre Angebote gebunden. Wird einem oder dem anderen der Bieter innerhalb 
dieser Frist der Zuschlag nicht erteilt, so ist sein Gebot als abgelehnt anzusehen. Eine besondere 
Benachrichtigung über die erfolgte Zuschlagerteilung findet nur auf Wunsch und auf Kosten der 
Anbieter statt. 
$ 2. Vermehrung der Lieferungen. Die Bauleitung ist berechtigt, die dem Unternehmer 
übertragene Menge je nach Bedarf bis um 25 Prozent zu erhöhen. Für diese Mehrlieferungen 
gelten ebenfalls die nachstehenden Bedingungen und festgesetzten Preise. 
$ 3. Lieferungsmenge. Die gesamte Lieferungsmenge beträgt: ........ cbm Schotter- 
material und zwar: 
ee cbm Schotter von ............ em Korngröße, 
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Es können zwar Angebote auf die ganze Lieferungsmenge eingegeben werden; indes wird 
ausdrücklich bemerkt, daß beabsichtigt wird, die ausgeschriebene Lieferung wenn möglich auf 
mehrere Unternehmer zu verteilen. Angebote unter ......... cbm werden nicht berücksichtigt. 
NMatsden: Inelerimsen- ist am... zu beginnen Ond am .. nn... 
A zu schließen. Die Bauverwaltung behält sich das Recht vor, diese Fristen um ein bis 
zwei Monate hinauszuschieben. Ueber den Beginn der Lieferung erhält der Unternehmer schrift- 
liche Mitteilung; derselbe hat acht Tage später mit der Lieferung zu beginnen und diese nach 
Anweisung des Stadtbauamtes so zu betreiben, daß in jeder Woche wenigstens... Prozent 
der Gesamtmenge angeliefert werden. 
$ 4. Nichteinhaltung der Lieferungszeiten. Jedes, gegen diese Fristen in Rückstand 
kommende Kubikmeter wird nur zum halben Vertragspreis in Annahme gebracht. Auch behält 
  
  
  
  
  
   
   
     
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
    
   
     
   
  
  
  
  
   
   
   
    
   
   
    
    
  
  
   
   
 
	        
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