Full text: Einzelbestandteile der Wasserleitungen (Band 2, 2. Abtheilung)

  
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Dieses überaus wichtige Rostschutzmittel besteht nun allerdings nicht darin, daß etwa 
auf galvanischem Wege irgend eine Veränderung mit dem „schwarzen“ Rohre, das entweder stumpf 
oder übereinandergeschweißt aus dem Zieheisen in glühendem Zustande hervorgeht, vorgenommen 
wird, sondern der Name „galvanisiertes schmiedeisernes Rohr“ soll nur ausdrücken, daß das 
Rostschutzmittel „Zink“ in so innige Verbindung mit dem metallischen Eisen gebracht ist, als 
wäre es aus einer Zinklösung mittels galvanischer Zersetzung auf die Wandungen niedergeschlagen, 
bezw. ausgefällt worden, womit eben die Güte und Dauerhaftigkeit der Verzinkung hervor- 
gehoben werden will [209a]. 
Die Verzinkung der gezogenen Rohre geschieht nach vorherigem Beizen derselben in ver- 
dünnter Salz- und Salpetersäure, behufs Gewinnung reiner Oberflächen, durch kurzes Eintauchen in 
eine salzsaure Zinklösung (Zinkchlorid), wobei ein Austausch der Metalle stattfindet: Eisen wird 
gelöst und Zink lagert sich an dessen Stelle ; hierauf erfolgt Trocknen des aus dem Bade genommenen, 
fein mit Zink überzogenen Rohres und in heißem Zustande mittels Zangen das Verbringen in ge- 
schmolzenes Zink. Nachdem das Rohr die Temperatur des Zinkbades angenommen hat, hebt man 
es heraus und läßt alles überflüssige Zink abtropfen. Hiermit ist das „Galvanisieren“ beendet. 
Obwohl nach dem Vorstehenden der Zinküberzug fest an dem Eisenrohr haftet, so ist dieses dadurch 
doch nicht gegen alles gefeit; namentlich dann nicht, wenn etwa das Zink nicht in zusammen- 
hängender Oberfläche das Eisen deckt, da dann die freien Eisenstellen ungeschützt sind und bei 
nasser Umgebung sofort ein galvanisches Element entsteht: Zink-Wasser-Eisen, das auf die rasche 
Zerstörung beider Metalle hinarbeitet. Hieraus ergibt sich auch, daß verzinkte Rohre, inden 
Bodenverlegt, nur so lange vor Verrostung gesichert bleiben, als der Zinküberzug nirgends 
äußerlich verletzt ist. Dies ist jedoch bei der Hantierung mit den Röhren, beim Zusammen- 
schrauben mittels der rauhen Rohrzangen, durch das Einschneiden der Gewinde für die Muffen- 
verbindungen und sonstige Eingriffe fast ausgeschlossen. Soll trotzdem ausnahmsweise ein 
schmiedeisernes Rohr in den Boden verlegt werden, so gebe man demselben eine um mehrere Milli- 
meter vermehrte Wandstärke und betrachte den Zinküberzug nur als schützende Decke, die mög- 
lichst vor äußeren Verletzungen zu bewahren ist. 
Das Verzinken hat nicht nur den Vorteil, das Rohr selbst vor innerem Angriff des 
Wassers wie vor äußeren Abrostungen zu schützen, sondern es verleiht den Wasser- 
leitungen, die durch große Räume, über Korridore, in Kellern u. dgl. geführt werden 
müssen, die wichtige Eigenschaft, das sogenannte „Schwitzwasser“, welches sich infolge 
des Temperaturunterschiedes zwischen dem Leitungswasser im Rohr und dem um- 
gebenden Raume außen am Rohr durch Niederschlagen der in dem Raume herrschen- 
den Luftfeuchtigkeit kundgibt und besonders stark im Winter in geheizten Räumen 
stattfindet, ungefärbt abtropfen zu lassen. Eine Färbung dieses „Schwitzwassers“ 
durch Rost, wie sie bei den sogenannten schwarzen schmiedeisernen Röhren vorkommt, 
führt zu großen Unzuträglichkeiten. 
Aus diesem Grunde sind hauptsächlich die „galvanisierten“ Röhren bei Hauswasserleitungen 
trotz ihres Mehrpreises (von 5 bis 20 Prozent je nach Liehtweite) gegenüber den sogenannten 
„schwarzen“ Gasröhren in Verwendung. Ein Ölfarbanstrich der schwarzen Röhren ver- 
bürgt ein rostfreies „Schwitzwasser“ bei Wasserleitungen nicht; der Umstand, daß der Anstrich 
des öfteren erneuert werden muß, spricht deutlich genug gegen seine und etwaige Anwendung von 
„schwarzen“ schmiedeisernen Röhren für Wasser. Trotzdem geben wir auf S. 67 eine Gewichts- 
tabelle der handelsüblichen „Gasröhren“ (schwarzen, gezogenen schmiedeisernen Röhren). 
Die Preise sind großen Schwankungen unterworfen und nur des Vergleichs wegen seien 
einige der Preise angegeben, wie sie bei der Düsseldorfer Röhrenindustrie in Düsseldorf-Oberbilk 
für normalwandige und starkwandige, zur Zeit (1902), ohne jede Verbindlichkeit, gelten: 
sasröhren“ 1 Ib fa ih 2: Ds. 2:2 Bl Be engl. Zoll 
Lichtweite: 20 82.,898:..44.,..5153.00.,. 08.70. :.00...89...200 0 
a Norm. Wandungm. | | | | | | | | | 
| 
zoOle, Muffen u.Gewinde 2,40 3,85 4,20 5,05 5,90 8,70 10,95 18,45 15,15 18,50 28,55 M.p.m 
Schwarze 
” 
a | dicker um 1 min 2 826 '6.00 ’6:69° 7.841 7,48 8,92) 9,84 10,92 12,59 15,23. 4° 
preise 0 2.95. 88:7,06 808) 8,9908 10,89 11,80:18,81,15,88. 18,89 
am 0, 35 —, 752. 8,18 904 10,07. 10,47 12,24 18,99 16,91 19,50 99,89... 
al » „5, -— 10,09 10,93 11,50 14,98 14,42 18,82 20,00 22,44 26,18 81,36 „ , , 
san en een: 19.00 SL. 25,BT 37,01 00,01 Do,10 dA9e 
» 
Die Rabattsätze auf die normalen Rohre werden je nach der Konjunktur geändert. Die 
Grundpreise bleiben wie oben stets eine Reihe von Jahren in Gültigkeit. Die Fabrikationslängen 
sind 5 Meter. 
Preise für verzinkte schmiedeiserne Röhren s. u. Tabelle für Fittings Pos. 37. 
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