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3. die Brennscherenerhitzer der Friseure, Vorrichtungen zum Erhitzen von
Brennstempeln und Vergolderpressen, sowie von Lötkolben;
4. die Wasserstromerhitzer und Gasbadeöfen;
5. die Schmelztiegel, Wasserbad- und Leimtiegelerhitzer, sowie die Gaswasch-
maschinen;
6. die Tuch-Sengemaschinen, die Plisseemaschinen in der Rüschenfabrikation,
die Hutpressen;
7. Gebläsevorrichtungen zum Schmelzen und Biegen von Glas, Gold, Silber
und Metallen;
8. Erhitzer von Eisenbahnradreifen, Glüh- und Anlaßmuffeln, Brennöfen für
Glasmalereien, Trockenöfen;
9. Zigarrenanzünder, Anzündevorrichtung für Briketts zur Heizung von Eisen-
bahnwagen;
10. Vorrichtungen zum Trocknen von Gußformen, zum Absengen von Schweins-
borsten in Schlächtereien, zum Ausbrennen von Metalltüchern in Papierfabriken;
kleine Verdampfungsapparate u. s. £.
Zu c) Säulenöfen, Mantelöfen, Kamine, teils mit leuchtenden, teils mit ent-
leuchteten Flammen, mit blanken Reflektoren oder mit Glühfeuer, in den verschieden-
artigsten Formen und Größen.
Viele von den vorstehend genannten Apparaten sind allgemein eingebürgert,
andere dagegen nur spärlich verbreitet, weil sie entweder noch zu wenig bekannt
sind, oder weil der Zweck, dem sie dienen, ein so spezieller ist, daß überhaupt nur
selten Apparate für denselben gebraucht werden. In letzterer Hinsicht ist ein
Apparat zum Braten eines ganzen Ochsen am Spieß beachtenswert, welcher einige-
mal bei Volksbelustigungen angewendet worden ist*).
$ 39. Vorurteile gegen die Gasheizung und Vorzüge derselben.
Es ist eine alteingewurzelte Meinung, daß die Gasheizung zu teuer sei.
Dieses Vorurteil stammt noch aus den Zeiten, wo einerseits die Gaspreise viel höher,
andererseits die Preise anderer Brennstoffe viel niedriger waren, als jetzt, und in
schlechten Brennern zu viel Gas verbraucht wurde. Bei den jetzigen Gaspreisen,
welche sich etwa zwischen 10 und 20 Pfennig für 1 cbm Gas halten, stellt sich
die Gasheizung in sehr vielen Fällen billiger, als Heizung mit festen oder flüssigen
Brennmaterialien.
Ein zweites Vorurteil besteht in dem Glauben an eine besonders große Ex-
plosions- und Erstickungsgefahr. Man übersieht dabei, daß die Anzahl der
durch Leuchtgas verursachten Unglücksfälle absolut und relativ viel kleiner ist, als
die Anzahl der Unglücksfälle, welche durch unvorsichtiges Handhaben von Steinöl
(Petroleum) oder Spiritus entstehen.
Als drittes Vorurteil ist der Glaube an einen Gasgeschmack der Speisen
zu nennen. Dasselbe ist durchaus hinfällig und auch schon in weiten Kreisen ganz
überwunden. Die Speisen können keinen Geschmack von den Verbrennungsprodukten
annehmen, weil in der Siedehitze alle flüchtigen Bestandteile, welche den Geschmack
beeinflussen könnten, entweichen. Wenn dies nicht der Fall wäre, so müßten Fleisch-
stücke, welche über Holz- oder Kohlenfeuer geröstet werden, erst recht einen @e-
schmack von den sie treffenden Flammen annehmen.
Als Vorzüge der Gasfeuerung sind zu nennen:
1. Die Wirkung kann jederzeit, auch zu außergewöhnlicher Stunde, sofort nach
*) Beschreibung siehe: Journ. f. Gasbel. 1893, S. 67—70.