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dieser Bedingung durch lokale Verhältnisse (Hochwassergefahr, Terrainschwierigkeiten,
schlechten Baugrund u. dgl.) erschwert, so suche man wenigstens so nahe als möglich
an die Fassung heranzukommen oder durch eine für sich bestehende Zuleitung, eventl.
Heberleitung, das zu hebende Wasser einem besonderen Pumpenschachte zuzuführen.
Die letztere Anordnung wird einer langen Saugleitung oft vorgezogen.
Einen besonderen Fall zeigt die Figur 87°. Hier strömt das Wasser von der hoch
gelegenen Fassung Q durch die Leitung Q A B, und muß durch ein Pumpwerk P dem
Hochbehälter R zugeführt werden. Dann sind solche Leitungsdurchmesser d und d,,
mit den Druckliniengefällen J und J, zu
verwenden, daß die Summe der Jahres-
kosten für die Leitungen und die Wasser-
hebungsanlage ein Minimum wird. Die Lö-
- sung erfolgt am besten durch Probieren nnd
ergibt mit dem Wert d auch J und die
theoretische Lage der Pumpstation. Die
praktische Lage kann mit Berücksichtigung
von Punkt a und d dieser Erörterung
eine andere werden als die theoretische.
Fig. 87.
b) Konzentration des Betriebs. Aus finanziellen Gründen, sowie wegen
der Sicherheit und Bequemlichkeit des Betriebs wird man suchen, alle Betriebsanlagen,
Fassung, Pumpwerk, Reinigungsanlagen, Hochbehälter möglichst nahe beisammen an-
zuordnen. Für große Wasserwerke dagegen, welche das Wasser in weit auseinander-
gelegenen Grundwasserströmungen, Quellen usw., zusammensuchen müssen, wird die
Konzentrierung der gesamten Hebungsanlage auf eine einzelne Stelle immer schwieriger.
Fig. 88. In solchen Fällen empfiehlt sich oft Verteilung
der- Pumpstationen an die einzelnen Gewinnungs-
stellen, namentlich unter Verwendung elektrischen
Antriebs von Zentrifugalpumpen, während die elek-
. trische Kraft in einer Zentrale C‘, vgl. Fig. 88 ge-
wonnen wird.
c) Räumliche Verhältnisse. Ist an den
Stellen, welche sich zur Wassergewinnung eignen, zu
wenig Platz vorhanden, um dort die ganze Betriebsanlage zu errichten, so wird in der
Regel nur eine, geringen Raum beanspruchende, Hebepumpe, „Zubringerpumpe“,
aufgestellt und das Wasser nach einer zweiten, für die Pumpstation geeigneteren
Stelle geliefert. Dasselbe geschieht manchmal, auch in jenen Fällen, in welchen —
z. B. bei Flußwasserentnahmen oder bei der sogenannten Uferfiltration — das Maschinen-
haus gegen Hochwasser durch wasserdichte Sohle und Wände geschützt werden bezw.
als wasserdichtes Becken in das Grundwasser eingelassen werden müßte und man die
hieraus entstehenden, meist sehr großen Kosten und etwaigen sonstigen Nachteile
umgehen will. Doch wird hier ebenso häufig durch Balanciermaschinen oder senk-
rechte Lage der Pumpenachse mit Antrieb von oben eine weniger Raum beanspruchende
Maschinenhausanlage ermöglicht und der eigentliche Maschinenhausboden über Hoch-
wasser gelegt werden können. Als vorteilhafteste Einrichtungen für Zwischenförderung
auf geringe Höhen, besonders wenn es sich z. B. um die Hebung von Flußwasser, See-
wasser usw. auf nahe am Ufer gelegene Filter usw. handelt, gelten heute mit Recht die
Zentrifugalpumpen. — Die Lage der Pumpstation an einem Fluß kann übrigens auch
durch die Verwendungsmöglichkeit seines Gefälles bedingt sein.