Nach
“
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A) Neckarwasserwerk. Leistung 20.000 Tageskubikmeter.
= | Höhenlage | Orlire Reservoir Größter Druck
S I EEN | 7 Höhe m
I| 220—270 Innere Stadt Kanonenweg 295,5 ® Sn
IT| 270-320 | Südliche Stadt Uhlandshöhe 340,0 | 45
|
III| 320—410 | Gänsheide, Bopser,
| Unterer Teil der
| Neuen Weinsteige Geroksruhe 414,0 125
IV | 320—440 | Neue Weinsteige, Am Königssträßle |
| | oberer Teil 447,5 | 150
B) Seewasserwerk. Leistung 7000 Tageskubikmeter.
| 260—320 | Westlicher Stadtteill Druckregler Hasen-
bergsteige 334,0 75
II| 310—340 | Karlshöhe, Röte, Hasenberg, 368,0 60
Rotenwald
weg 15 PS, Elektr.
Motor; 110 m.
Jägerhaus 448,0 Beim Seew.-Werk70m.
Von BI nach A II führt eine Verbindungsleitung.
Die Zonen schließen sich ungefähr den Horizontalkurven des Geländes an.
|
III) 320—340 | Feuerbagenheide | Forst 419,0 Pumpwerk am Herd-
|
IV | 340—440 | Hasenbergsteige
2. Versorgungszonen nebeneinander. Wir haben schon früher darauf hingewiesen,
daß man bei der Wasserversorgung großer und sehr großer Stadtgebiete nicht alles
auf eine Karte setzen, d h. nicht alles Wasser aus einer einzigen Wassergewinnungsanlage
beziehen sollte. Befolgt man diesen Rat und legt mehrere Gewinnungsanlagen, eventuell
auch Hochbehälter auf den verschiedenen Seiten einer Großstadt an, so kommt man
ganz von selbst dazu, ihnen jeweils einzelne Teile der Stadt als spezielle „‚Versorgungs-
zonen nebeneinander‘ zuzuweisen.
Dasselbe wird sich einstellen, wenn verschiedene Gesellschaften sich in die Wasser-
versorgung einer Stadt teilen, wie dies in London und in New-York der Fall ist.
Von einer Übereinanderlagerung mehrerer Zonen „Zonen durch-
einander‘ kann man sprechen, wenn die Wasserversorgung nach einer Art Trenn-
system, d.h. mit zwei Rohrnetzen für Trink- und für Brauchwasser erfolgt, wie z. B.
in Paris, Frankfurt und Stuttgart.
$ 160. Über Gruppenwasserversorgung.
1. Allgemeines. Wirtschaftliche Erwägungen. Unter einer Gruppenwasserver-
sorgung versteht man den Zusammenschluß einer mehr oder weniger großen Anzahl
von Gemeinden zum Zweck gemeinsamen Baues und Betriebes einer Wasserversorgung.
Dabei können entweder die Gemeinden selbst, oder der Staat, ein Kreis, eine Provinz
oder schließlich eine Privatgesellschaft als Bauherr auftreten. Wohl bei den meisten
ländlichen Gruppenversorgungen ist der durch die Gemeinden gebildete Zweck-