Filtern mit leicht abgeschrägten oder senkrechten Umfassungsmauern des Beckens bei
größeren Anlagen auf ca. 60 bis 80 Mark; die überwölbten können auf 100 bis 120 Mark
im Mittel geschätzt werden. Wo der Grundwasserandrang bei der Fundation Schwierig-
keiten bereitet, sind 10 bis 20°/, zuzuschlagen.
Kleine Anlagen kommen im allgemeinen teurer. Vorstehende Angaben sind un-
gefähre Anhaltspunkte und gelten für ähnliche Verhältnisse, wie sie in Deutschland
liegen; Daske gibt in der deutschen Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege
41. Bd. 3. Heft folgende Zusammenstellung für die Kosten des Filterbetriebs von Bremen
und Hamburg, berechnet auf den Kubikmeter Wasser:
Jahr Bremen Hamburg
»I. Pf;
1903. 0,185 0,372
1904 0,486 0,350
1905 0,486 0,351
1906 0,482 0,430
1907 0,665 0,476
Die Angaben von Peter lauten für die Züricher Filter samt Eisenbetondecke, Grund-
erwerb und Kanalisation pro 100 cbm Filtrat bei 3 cbm/qm Tagesleistung:
Zins und Amortisation des Anlagekapitals: 2400 Mk. zu 5,5%/, = 132.— Mk.
Förderung des Wassers 0,6 m hoch
90 Kilowattstunden im Jahr u 5Pl. 0... 5 4.50 Mk.
4 Reinigungen im Jahre ......
133,39 m = 20. ch Band u Mer een 10.— Mk.
146.50 Mk.
pro Tag bezw. 100 cbm = 40 Pf.
$ 100. Schnellfilteranlagen.
1. Gemeinsame Gesichtspunkte. Zahlreiche gewerbliche Betriebe brauchen sehr
bedeutende Wassermengen, die sie ohne große Unkosten nicht aus den Trinkwasser-
lietungen entnehmen könnten. Sie sind daher häufig darauf angewiesen ihr Wasser aus
offen fließenden Gewässern zu entnehmen und in einer fürihre Zwecke ausreichenden Weise
zu reinigen. Hierzu genügt aber vielfach eine Klärung des Wassers. Sie erfolgt
in den sogenannten Schnellfiltern. Auch die städtische Trinkwasserversorgung hat sich
in den letzten Jahren bei verschiedenen Reinigungsmethoden mehr und mehr der Schnell-
filter teils zur Vorbehandlung des Rohwassers, teils bei der Enteisenung bedient, vgl.
Mitt. d. Landesanstalt f. Wasser-Hygiene 1913. Heft 17.
Die Schnellfilter werden heute verwandt:
1. Zur Klärung von natürlich trübem Rohwasser (Oberflächen-, Salinen-, Gruben-
wasser usw.) für gewerbliche Zwecke und Trinkzwecke, wenn das Wasser -keimfrei
ist (Talsperren).
2. Zur Klärung von chemisch vorbehandeltem Wasser (Fällverfahren: Schwefel-
saure Tonerde; Enthärtung, Enteisenung). B
3. Zur Vorbehandlung von Wasser vor der Feinfiltration, Ozonisierung oder Be-
handlung mit ultravioletten Strahlen.