Beatrix, die Tochter des Herzogs von Meran, gedacht. Denn der dritte
Zeuge, der Rektor Eno<h Widman, der in ſeinem zwiſchen 1592 und 1612
verfertigten „Chronicon oder hiſtoriſche Beſchreibung... (der Stadt
Hof“2?) von den zwei toten Kindlein, ſo zur Himmelkron gezeigt werden,
berichtet, wehrt fih gegen diefe Anfchauung. Diefe Frau könne dieſer
Kindlein Mutter nicht geweſen fein, weil fie zur Zeit, da dieſer Mord
geſchehen, ſchon über die 60 Fahre müßte erreicht haben, da dann ein junger
freudiger Herr fih um eine folche alte Witwe nicht fehr würde haben ver;
langen laſſen. Er nimmt vielmehr nah dem Tode dieſer Frau eine andere
fürſtliche Gemahlin Ottos an, deren Namen und Geſchlecht man gern habe
verſchweigen wollen, mit der er in feinem Alter noch zwei junge Erben
gezeugt habe und hernach bald verſchieden ſei. „Die hinterlaſſene Wittfrau
aber, als noch ein junges, freches und ſtolzes Weib, nachdem Burggraff
Albrecht zu Nürnberg \ſi< vernehmen laſſen, wenn es ohne vier Augen
wäre, wolt er fie zur Ehe nehmen, hat (fie) aus unfinniger Liebe gegen den
Burggraf und weil ihr ſeine Worte: :
„freulein von Orlamünd,
were es ohne die zwey kind“
ſehr tief im Herzen lagen, ihre zwei Kindlein, deren keines zwei Jahre
erreicht, mit einer großen Nadel oben auf dem Hauptlein in die Hirnſchale
geſtochen und fie alfo getötet.“ Als Zeit dieſer Mordtat auf der Plaſſen-
burg nimmt er ungefähr das Jahr 1298 an. Vermutlich Habe aber Albrecht
die Kindermörderin nicht lange zur Frau gehabt, weil weder von ihm
noch von ihr etwas Ferneres aufgezeichnet ſei und Gott ohne Zweifel mit
ſeiner Strafe nicht gezögert habe. Tatſächlich ſeien 1298 auh zwei Burg-
grafen Nürnberg erſchlagen worden, wohl Albrecht mit ſeinem Bruder
Sohannes.*) Die Kindermörderin habe Burggraf Albrecht zur Strafe
für ihr Verbrechen in Hof einmauern laſſen.
Noch 1682 erzählt Rentſch in ſeinem „Brandenburgiſchen Ceder-Hain“
(Bareut 1682) die Geſchichte in derſelben Weiſe. Auch damals wurde das
Grab der beiden Kinder noch den Fremden gezeigt.
Bald darauf ſett die Kritik ein. Es kommen Zweifel an der Gefchichtz
lichkeit des Kindermordes auf. Joh. Georg Lairiſch in ſeinem „Hiſtoriſch-
Genealogiſchen Palmwald“ (Nürnberg 1686, S. 301) ſagt, im Jahre 1298,
da die Mordtat begangen worden fei, habe Albrecht noch gar nicht gelebt.
Auch könne er nicht glauben, daß Albrecht eine ſolche Rede getan habe.
%) Das ift falfch oder eine Verwechſelung.
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