dem vorgenanten Burchgrafen Sohanfen und feinen Erben veritallen (ver;
fallen) fein durchslehtichichen. ... Wer auch, daz wir elich Töhter gewünen
‚(wäre auch, daß wir eheliche Töchter gewännen), der fol fich der egenant
Burchgraf Johans oder ſein Erben underwinden.” Danach alſo haben
Ofto und Kunigunde im Jahre 1338 nah 17jähriger Ehe feine Kinder
gehabt. Auch hat fih Albrecht, der 1340 aus dem Morgenlande zurü>kam,
ſpäteſtens 1348 mit einer hennebergiſchen Prinzeſſin verheiratet. Zuvor
fann er Kunigunde natürlich geſehen und kennengelernt haben, einen
Beweis aber haben wir nicht dafür. Die Liebesgeſchichte zwiſchen Albrecht
und Kunigunde erſcheint Fal>enſtein, deſſen Angaben allerdings der Nach-
prüfung in allen Einzelheiten nicht ſtandhalten und darum als zum Teil
überholt übergangen werden, als reine Dichtung.
Seit Fal>enſteins Darlegung, die bei den ſpäteren Bearbeitern des
Themas immer wiederkehren, iſt die ganze Angelegenheit als Sage ge-
würdigt worden.??) Die Entſtehung dieſer Sage ſuchte man allerdings als
eine Art hiſtoriſchen Mythus hinzuſtellen. Zu gleicher Zeit mit der verwit-
weten Kunigunde, der Frau des lezten Orlamünder Grafen auf der
Plaſſenburg, lebte auf Berne> eine andere orlamündiſche Witwe aus einer
Seitenlinie, Podica, eine Dochter des Ritters Poske von Schaumburg.
Sie erhob Anſprüche auf die von Otto und Kunigunde 1338 an die Nürn-
berger Burggrafen verpfändeten und vererbten plaſſenburgiſchen Güter
und erhielt in dem Prozeß, der fi von 1338 bis 1341 hinzog und mit
einem Vergleich beendet wurde, eine Abfindung von 1500 Scho> großer
böhmiſcher Pfennige für fih und ihre Erben. Schreber? zieht dieſen
Vorgang zur Deutung der Sage heran: „Hier zeigt fi nun, was von dem
vielverrufenen Kindermord einer orlamündiſchen Witwe auf Plaſſenburg
zu halten ſei. Es ift eitel vergebliches Bemühen, die Tatſache, welche hier
erzählt wird, bald ableugnen, bald verteidigen zu wollen. Was dabei
zugrunde liegt, iſt — ein hiſtoriſcher Mythus, erfunden, um darunter ein
politiſhes Unrecht zu verſchleiern, welches damals an einigen zarten
orlamündifhen Erben (nämlich der berne>ſchen Nebenlinie) aus allzu-
großer Vorliebe gegen das burggräfliche Haus Nürnberg begangen wurde.
Der Dod, welchen jene Kinder ſtarben, war feine Beraubung ihres natürz
lichen Lebens, ſondern eine Beraubung ihrer Geburts-, Erb; und Standes-
rechte. - Und wer hatte zu dieſem politiſchen Dodesſtiche die goldene Nadel
geliehen? Kunigunde von Orlamünde auf Plaſſenburg.“ Bemerkenswert
iſt, daß einer ſolchen kühnen, unhaltbaren Vermutung auch ein Hiſtoriker
von Rang, wie Leopold von Ranke®), zugeſtimmt hat.
28
am SS = LA 2 8 5
vi