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vor Nachzehrern befangenen Menſchen trennten früher von der Leiche den
Kopf oder andere Gliedmaßen. Albert Hellwig berichtet in ſeinem Buche
„Verbrechen und Aberglaube. Skizzen aus der solfsfundlichen Krimi;
naliſtik“ (Leipzig 1908) ©. 26/27 einen aftenmäßigen Fall, der im Jahre
1900 aus dem öſtlihen Pommern bekannt wurde. Ein uneheliches, noh
nicht ein Jahr altes Kind ſtarb, darauf die Mutter. Bald erkrankte auch
deren Schweſter, die im ſelben Hauſe wohnte, auf den Tod. Auf An-
raten des Großvaters des Kindes beſchloß man, das Kind unſ{ädli<
zu machen, da man von ihm annahm, es ſei ein „Nachzehrer“, Drei
männliche Samilienmitglieder begaben fich nachts auf den Kirchhof, gruben
den Sarg aus, öffneten ihn und trennten mit einem Spaten den Kopf
des Kindes von dem Rumpfe. Die dabei zutage tretende Flüſſigkeit
wurde zum Teil aufgefangen und mitgenommen. Nach Vollendung des
ſchaurigen Werkes wurde das Grab wiederhergeſtellt. Von dieſer etel-
erregenden Flüſſigkeit wurde der noch immer ſ{werkranken Tante etwas
eingeflößt. Da nun dieſe troßdem genas, waren natürlich alle davon
überzeugt, daß das Mittel geholfen habe, und ſo fam es, daß die Sache
ru<hbar wurde. Kaindl) berichtet aus dem Banat nach der „Schwäz
biſchen Volkspreſſe“ in Temesvar vom 9. Februar 1923 einen abſonder-
lichen Fall von Leichenſchändung, der fich in der Gemeinde Henteres ereignet
hat. Dort öffnete ein Bauer deshalb, weil ihm im Traume angeblich der
Geiſt ſeiner Mutter als Geſpenſt in weißem Leinentuche erſchienen war,
und dieſe Erſcheinung ihn allnächtlih heimſuchte, das Grab ſeiner Mutter in
der Nacht und zerſtach den Leichnam im Sarge mit einem Meſſer und trieb
in deſſen Kopf einen Keil, worauf er das Grab wieder zuſchaufelte. Weil
fid der offenbar Geiftesgeftörte im Dorfe feiner fcheußlichen Tat rühmte,
mit dem Bemerken, daß ihn ſeine Mutter jet nicht mehr beunruhige, wurde
er wegen Leichenſhändung verhaftet, jedoch fpäter zur Beobachtung ſeines
Geiſteszuſtandes einer Irrenanſtalt überwieſen. Im Hunsrü> werden,
wie in Rumänien, noch heute „dem Toten die Hände mit einem \{<malen
Stüd Leinen gebunden“. Freilich gibt man der nicht mehr verſtandenen
urſprünglichen Handlung einen anderen Sinn: die Hände ſollen am Körper
liegen bleiben, denn die Särge ſind in manchem Orte recht {mal ! Noch |
1901 ward in Lichtenhain bei Jena die Leiche eines Vagabunden, der im
Dorfe geſtorben und ins Sprigenhaus gebracht worden war, mit Stroh-
ſeilen feſt an Armen und Beinen verſchnürt, am Morgen aufgefunden.
Die ermittelten Täter geſtanden freimütig, ſie hätten es getan, um „dem
Kerl das Herumſtirolchen endgültig auszutreiben“,115)
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