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marſchieren die Dorfjungen zum Bades. Hier wird die
Kirme3 ausgegraben, und zwar wird ſo lange gegraben, bis
die Hadenftiele zerbrechen. Dann entſteht ein lautes
Freudengeſchrei. Nachdem die Stiele umgekehrt eingefett
ſind, marſchiert man zum Ortsvorſteher, um die Erlaubnis
zur Kirmesfeier nahzuſuchen. Iſt dieſe erteilt, geht alles
zum Kirmesplaß, wo „die drei erſten“ getanzt werden. In-
zwiſchen haben ſih die Dorfmädchen bereits verſammelt
auf dem Feſtplaßz. Die drei Erſten werden getanzt von
denen, die in dieſem Iahre zu heiraten beabſichtigen. Es iſt
gewiſſermaßen die öffentlihe Bekanntmachung der erſten
Heiratskandidaten. Nur Einheimiſche dürfen die drei erſten
tanzen. Die Kirmesfeier dauert zwei Tage. Erwähnung ver=
dient auh noch der Kirmesdienstag. An dieſem Tage findet
ein Kirmeseſſen auf dem Tanzplatz ſtatt, wobei die erſten
friſhen Kartoffel mit Hering verzehrt werden. Es gilt als
Zeichen ſchlechter Wirtſchaftsführung, wenn man vor dieſem
Tage ſchon friſche Kartoffel gräbt. Die Kirmes findet ihren
Abſchluß im Begraben derſelben. In Mudersbach wurde die
Kirmes in Geſtalt eines Herings am darauffolgenden Sonn=-
tag unter beſonderer Anſprahe im Mifthaufen begraben.
In ähnlicher Weiſe iſt auh der Verlauf der Feier in
den anderen Orten des alten Kirchſpiels Gebhard3hain. In
den größeren Orten iſt die ganze Kirmes hier {hon mehr
moderniſiert. Zu bemerken iſt noch, daß ſämtliche KirmeS-=
feiern im alten Kirchſpiel Gebhardshain an einem Sage,
nämli am 1. Sonntag im Auguſt, ſtattfinden. An Den
übrigen Orten werden ſie im September gefeiert.
Weit verbreitet und beliebt in unſerem Kreiſe ſind die
Schützenfeſte. Für ihre Beliebtheit ſpricht die Tatſache, daß
ſie vor 3 Jahren in Frieſenhagen und Elkhauſen neu ein-
gerichtet ſind. Sie beſtanden ſchon in Schönſtein, Wiſſen,
Hamm, Betzdorf, Herdorf und Altenkirchen.
Von allgemeinem Intereſſe dürfte ein kurzer Äberblick
über die Entwiélung der Schüßengilden ſein. Wit dem
Emporblühen der Städte im Mittelalter, als das freie
Bürgertum die Verteidigung der Stadt ſelbſt übernahm, als
Waffenrecht Waffenpfliht wurde, entjtanden in den Städten