Full text: Volkskunde des Kreises Altenkirchen

  
170 
Den Schlüffel des. Badhaufes nimmt der Badezfchulze 
in Verwahr. Diefe3 Amt ift ehrenamtlich und meijt in der 
Familie erblich, die am nächſten am Backhaus wohnt; doch 
fommt es auch vor, daß das Amt des Backesſchulzen von 
Zeit zu Zeit bei den Berechtigten der Reihe nah umgeht. 
Damit nun das Backen reibungslos vor ſich gehen kann, 
gibt es beſtimmte Ordnungen, an die ſih jeder halten muß. 
So iſt vielerorts ein für allemal die Reihenfolge feſtgelegt. 
Sind 3. VB. 36 Intereſſenten zu einer Badojengenofjenichaft 
zuſammengeſchloſſen, dann haben immer je 3 Berechtigte 
alle 2 Wochen einen Badtag. Die drei erjten baden aljo alle 
2 Wochen am Montag, die zweiten am Dienstag ufw. So 
geht es ein Jahr lang, im zweiten Jahr rüdt die Reihe 
einen Tag weiter; die alſo im erſten Jahr den Badtag am 
Montag hatten, haben ihn jet am Dienstag ufw. So 
geht die Reihe Iahr für Jahr weiter bi zum 6. Jahr. Mit 
dem 7. Jahr fängt die Reihe wieder von vorne an. Die erſte 
Reihe entſcheidet immer das Los. Die leßten Tage vor den 
hohen Feiertagen, Weihnachten, Oſtern, Pfingſten, ſind nur 
zum Ruchenbaden da, dann darf fein Brot gebaden werden. 
Hier entſcheidet die Reihenfolge auh das Los. Mancherorts 
wird die Reihenfolge aber nicht für immer feſtgelegt, ſondern 
von Fall zu Fall je nah Bedarf ergibt ſich die Reihenfolge. 
Entweder meldet man ſih beim Backesſchulzen, oder aber 
man ſchreibt ſeinen Namen neben die laufenden Nummern 
einer im Backes hängenden Schiefertafel. Bei Schwierigkeiten 
entſcheidet das Los. Im Herbſt zur Zeit der Obſternte wird 
der Backes auch oft nah dem Brotbacken zum Dörren des 
Obſtes verwendet. : 
Die Backhausgenoſſenſchaften find nicht über den ganzen 
Kreis verbreitet. Im Oberfreis findet man eine ſolche Ge- 
noſſenſchaft in faſt jedem Éleineren Dorf. Im Unterkreis 
dagegen bevorzugt man Privatbacköfen, oder die Entwicklung 
hat dahin geführt, daß an Stelle der Backhaus8genoſſen- 
ſchaften die politiſhe Gemeinde getreten ift, die jeßt das 
Backhaus erbaut und unterhällt. 
> E = |<
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.