Full text: Kreis Offenbach (A, [1])

   
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Die Darstellung wird auch schon die ältesten (römischen und 
germanischen) Kunstansätze berücksichtigen. Kunstdenkmäler des 
19. Jahrhunderts können in solchen Fällen flüchtig erwähnt werden, 
wo an Stelle eines verschwundenen, aber für die Entwickelungs- 
geschichte der heimathlichen Kunst der Erwähnung würdigen Denk- 
mals (Kirchen, Rathhäuser etc.) Neuschöpfungen getreten sind. 
Kür die äussere Form der Bearbeitung sollte ursprünglich die 
Vertheilung des Stoffs nach den drei Provinzen Starkenburg, Ober- 
hessen, Rheinhessen massgebend sein. Es wurde jedoch später als 
zweckmässig erkannt, jeden der achtzehn Kreise des Landes als eine 
besondere Abtheilung des Werkes zu behandeln. Die Denkmälerauf- 
zeichnun 
ıg wird demnach in alphabetischer Reihenfolge der Orte inner- 
halb jedes Kreises geschehen. 
Erläuterungen geschichtlicher und topographischer Natur sind, 
wie für grössere Complexe (Provinzen, Kreise), so auch bei den ein- 
zelnen Orten einleitungsweise in gedrängter Fassung zulässig, jedoch 
nur insoweit zu berücksichtigen, als sie im Interesse kunsthistorischer 
Darstelluı nothwend erscheinen. In verwandtem Sinn verdienen 
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auch die ım Volke fortlebenden, auf Kunstdenkmäler bezüglichen Sagen 
und Legenden Beachtung. 
Die Inventarisirung hat sich auf den folgenden Umfang des 
(regenständlichen zu erstrecken: 
a) Römische und germanische Denkmäler, einschliesslich der 
Kunst der Merovingerzeit; 
b) Denkmäler der Karolinger-Aera, der romanischen und: gothi- 
schen Stylepoche, sowie der Renaissance einschliesslich des 
Barockstyls, des Rococo und des sog. Zopfes bis zum Beginn 
der klassicirenden Reactionszeit, umfassend die Werke der 
Architektur, Plastik, Malerei einschliesslich der Miniaturen, die 
Erzeugnisse der kirchlichen und profanen Kunstindustrie, wie 
Holzschnitzerei, Elfenbeinplastik, Glasmalerei, Emailmalerei, 
    
    
    
   
   
   
    
  
  
   
    
   
   
    
    
     
   
    
     
      
   
    
    
    
  
        
   
   
    
   
   
   
	        
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