IV
Mosaik, Geräthe und Gefässe in Edelmetall, Bronzegüsse,
Schmiedearbeiten, textile Kunsterzeugnisse;
c) Denkmäler der Ingenieurkunst: Befestigungen, Aquaducte,
Strassen- und Brückenbauten ;
d) Angaben nicht mehr existirender Baudenkmäler, insofern die-
selben für die Kunstbewegung einer Epoche Erwähnung
beanspruchen;
e) Literatur der Monumente und kunstarchäologische Karte des
Grossherzogthums.
Für die Anordnung des Gegenständlichen der Inventarisirung
ist das in Werken ähnlichen Inhalts, welche in andern deutschen
[ändern früher als das Hessische erschienen sind, beobachtete Ver-
fahren im Allgemeinen und so weit als thunlich vorbildlich zu be-
achten. In der alphabetischen Reihe der Oertlichkeiten ist der in der
Gegenwart gebräuchliche Ortsname voranzustellen, worauf die älteren
Ortsbezeichnungen mit kurzen urkundlichen Nachweisen, sowie die
Nachrichten über Lage und Geschichte des Ortes nachfolgen.
Die Kunstdenkmäler jedes Orts gliedern sich nach Gruppen in
der Reihe der Hauptkunstgattungen, Architektur, Plastik, Malerei und
Kunstgewerbe.
In der Reihenfolge der Monumente haben die Werke der Sacral-
architektur den Vortritt vor denen der Profanarchitektur, und inner-
halb dieser letzteren stehen die Palatialbauten den Festungsbauten
und übrigen Werken der Ingenieurkunst voran. In der Plastik geht
die monumentale Rundfigur und die figürliche Sepulcralplastik dem
Relief und der Decorativ-Sculptur vor. In der Malerei gilt die
Reihenfolge: Wandgemälde, Staffeleibilder, Miniaturen, Glasmalereien.
Im Kunstgewerbe sind die plastischen Erzeugnisse vor den malerischen
zu ordnen, sodass hiernach die feine Nadelmalerei, Stickerei, Weberei,
überhaupt die Textilkunst die Schlussgruppe bildet. Plastische, male-
rische und kunstgewerbliche Arbeiten, die an und in den Kirchen
und Palatialbauten sich befinden, sind im Zusammenhang mit diesen
Gebäuden unter Beachtung der Gruppenordnung zu verzeichnen.
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