Full text: Kreis Offenbach (A, [1])

   
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DREIEICHENHAIN 23 
Gegenüber rechts hat der schon flüchtig erwähnte römische Grabstein nach 
wechselvoller Wanderung an der Mauer unterhalb der Kreuzwölbung einen gegen 
die Unbilden der Witterung sicheren Schutz gefunden. Es muss dahingestellt 
bleiben, ob das Denkmal für identisch mit dem Römerstein zu betrachten ist, auf 
welchen folgende Stelle bei Matthäus Merian aus dem Jahre 1654 sich bezieht. 
im Schlosshoff stehen zween alte grosse T'hürne, deren einer rund 
vnd sehr hoch, der ander viereckicht ist vnd sollen vor Zeiten die Römer dieselbe 
gebawet, vnd sich deren bedienet haben, gestalt in dem viereckichten Thurn, noch 
vor viertzig Jahren sich ein altes Monumentum oben in der Höhe eingemawret 
befunden, welche Antiquität der damahlige Gräffl. Isenburgische Rath vnd Secre- 
tarius, Weiprecht Schmitt, welcher auff langen Leiteren hinauff gestiegen, eygend- 
lich besehen, vnd ohnerachtet die Schrift nit allerdings mehr leserlich gewesen, 
doch so viel darob ersehen, dass einem Römischen Kriegs-Officirer, solch Monu- 
ment zu letzten Ehren auffgerichtet, vnd darinn gemeldet worden, bey welcher 
Römischen Legion dersellbe sich damahls befunden, ällermassen dann solcher Stein 
folgends herab gethan vnd fornen an däs Schloss eingemawret worden, allda er 
noch zu sehen. Aus dieser Stelle geht u. a. hervor, dass damals die zufällige 
oder absichtliche Verwendung eines Römersteines im Mauerwerk eines Gebäudes als 
ein hinreichendes Kriterium für den römischen Ursprung des Gebäudes selbst erachtet 
werden konnte. Der Grabstein des Liberälis, von welchem hier die Rede ist, befand 
sich vor seinem jetzigen Standort an der benachbarten Langmauer der Kirche, Die 
Inschrift und ihre auf einer modernen Erklärungstafel angebrachte Uebersetzung lauten: 
D. M. Den unterirdischen Göttern. 
QVINTIO LIBE- 
RALI QVI VIXT 
ANNIS LI ET 
PROXIMONIAE 
SANCTAE COIVG 
EIIVS VIVE SIBI 
FILI EORVM LIBE- 
RALINI IVVENIS 
ET IVVENTINA ET und Juventina und 
MATERNVS ET FAV- Maternus und Fau- 
STVS ET TIBERNA- stus und Tiberina- 
LIS FILI EORVM 
PATRI INCOMPARABL. 
BR. (dieses Denkmal) errichten lassen. 
Dem Quintius Libe- 
ralis, welcher lebte | 
51 Jahre und | 
der Proximonia 
Sancta, seiner Gattin, 
welche (noch) lebt (und) sich (selbst) 
haben dieKinder derselben, die Libe- 
raliner Juvenis 
lis deren Kinder, 
dem unvergleichlichen Vater 
Von der Palaspforte den Innenbau weiter verfolgend, gelangt der Besucher 
in allmähligem Ersteigen eines mit Gesträuch und Graswuchs bedeckten Schutt- 
hügels auf die Höhe des Hauptgeschosses, wo ehemals die grosse Kemenate 
(caminata, ein mit einem Kamin versehener Saal zum allgemeinen Aufenthalt) sich 
ausdehnte. Auf der Nordseite des Raumes ist vom ehemaligen Hochbau nur 
  
  
   
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
     
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
     
    
   
  
    
   
     
  
   
   
   
   
   
  
    
        
   
  
   
  
  
   
  
   
     
Röm. Grabstein 
im Palas 
 
	        
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