NEUSTADT
Auffassung durchaus verschieden und insbesondere findet das Attribut der drei
Fruchtschalen in der christlichen Ikonographie keinen Anhalt, ganz abgesehen davon,
dass Stil und Technik des Denkmales nach allen Analogieen auf seine Entstehung
zur Zeit der Römerherrschaft im Odenwald hinweisen.
Auf der Mönchshöhe bei Mümling-Grumbach liegen mehrere altgermanische
Todtenstätten dicht beisammen. Eine 1878 vorgenommene Freilegung ergab, mit
Ausnahme eines aus wuchtigen Steinen zusammengesetzten Grabes, nur aus Erde
aufgeworfene Sepulkralhügel. Es fanden sich darin gut erhaltene Armringe aus
Bronze, eine Schmucknadel und zangenartige Gegenstände aus gleichem Metall.
Wir verzichten auf eine weitere Beschreibung der in der Gegend vorkommenden
ähnlichen Anlagen und ihres mit dem erwähnten Beispiel übereinstimmenden Inhaltes,
und beschränken uns auf die Bemerkung, dass der ganze Gebirgszug von Mümling-
Grumbach bis Wald- Amorbach mit Grabstätten der germanischen Vorzeit bedeckt ist.
=
XV NEUSTADT
TADT, östlich von Darmstadt, nördlich von der Kreisstadt Erbach, an
der Mümling und am Fusse des Breuberges gelegen, erscheint urkundlich
unter den Namensformen: ıı13 Neuenstat, 1409 Nuwenstat, 1454
Newstatt und 1602 Newenstat (vom althochdeutschen zum: neu).
Neustadt, zum Herrschaftsgebiet des alten Geschlechtes der Breuberger ge-
hörig, war anfänglich Bestandtheil der Cent Höchst, wurde aber in der Folge unter
dem Namen Gericht Neustadt Hauptort einer: eigenen Cent, innerhalb deren
Grenzen das Schloss Breuberg (s. Abschn. IV. S. ı6) lag. Vor dem Orte im
Westen stand die Linde, unter deren Astkrone das Schöffengericht tagte: An der
Hauptstrasse im Mittelpunkt der Stadt steht noch jetzt ein hölzernes Kreuz (si:
Fig. 109) als Wahrzeichen des Centgerichtes aufrecht; an den Endpunkten des
Querbalkens ragt auf der einen Seite eine Hand wie zum Schwur erhoben empor;
vom anderen Balkenende hängt ein Schwert herab. Beide sinnbildlichen Zeichen
sind von kunstloser, roher Arbeit. — »Das Stadtprivilegium des Ortes scheint sich
auf die Urkunde zu gründen, in welcher Kaiser Karl IV im J. 1378 dem Grafen
Johann von Wertheim die Erlaubniss zweier Jahrmärkte und eines Wochenmarktes
für die Dörfer Druderg und Rosenthal mit dem Rechte, wie es die Stadt Geln-
hausen hatte, ertheilt. Denn auf dem Schlosse Breuberg wurden keine Märkte
gehalten, ein Dorf Breuberg aber gab es nicht, ebensowenig ein Dorf Rosenthal.
Dagegen heisst hier das Mümlingthal noch jetzt das Rosenthal oder die Rosenau,
und in der Nähe liegt das Dörfchen Rosendach. Im Jahre rı13 hatte hier in
Neustadt die Celle Michelstadt einen Hof (mansus). — Vom niederen Adel
wohnten hier die Dache von Neustadt, welche Breubergische Burgmänner waren;
Hügelgräber
Allgemeines