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WIMPFEN A.B. 137
sich mit seiner inneren Längsfront gegen einen geräumigen Hof, so dass letzterer
gewissermassen die Erweiterung des ersteren bildete und mit ihm als wichtigster
Bestandtheil der Gesammtbauanlage innerhalb der Ringmauer Geltung hatte. Palas
und Hof gehörten zusammen; der Herrscher hielt Hof in seinem Palas. — Eine andere
Eigenthümlichkeit liegt in dem Umstand, dass der Palas allzeit als selbstständiges Ge-
bäude errichtet wurde, das weder zur Vertheidigung diente, noch überhaupt zum Kriegs-
wesen in Beziehung
stand. — Ueber die Be-
stimmung des Palas
geht eine neuere Mei-
nung dahin, derselbe
sei streng genommen,
insbesondere bei den
Kaiserpfalzen, als bau-
licher Abschluss des
Hofes zu betrachten
und nur zu dem Zweck
entstanden, alsSchutz-
raum gegen die Un-
bill der Witterung zu
dienen, wenn die fürst-
lichen Versammlun-
gen, sei es zu ernster
Berathung, sei es bei
festlichen Anlässen,
nicht nach altgerma-
nischem Brauch unter
freiem Himmel tagen
konnten; desshalb sei
auch der Palassaal we-
der durch Läden noch
Fenster geschlossen
gewesen, so dass sich
diehier Versammelten
wie im Freien fühlten;
überall habe der Cha-
rakter des unbedingt
Fig. 64. Wimpfen a. B. Kaıserpfalz. Palas-Arkatur.
Blick von West.
Offenen geherrscht. *)
Ergänzt man die Wimpfener Palasruine auf Grund dieser Ausführungen in
idealer Rekonstruktion, so stellte sich das Gebäude als ein stattlicher Freibau dar,
dessen nördlicher Abschluss die noch jetzt aufrecht stehende Hochwand bildete.
(Vergl. Fig. 62.) Die das Mauerwerk belebenden Säulenarkaden waren in Folge der
*) Vergl. hierüber A. Essenwein a. a. OÖ,